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Krank ist krank! Das gilt auch im Home-Office

Das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten!

Auf den ersten Blick eine schöne Meldung: Die Zahl der Krankmeldungen ist in den vergangenen Monaten gesunken. Ein Grund hierfür ist wohl, dass vermehrt im Home-Office gearbeitet wurde. Arbeitnehmer im Home-Office scheinen aber häufiger auch dann zu arbeiten, wenn sie krank sind. Ist das denn überhaupt erlaubt?

Krank im Homeoffice | © AdobeStock | goodluz

Vor allem größere Unternehmen werben gerne mit einem modernen, attraktiven Arbeitsrahmen – und dazu gehört heutzutage natürlich auch das Angebot von Home-Office. Wer möchte, soll von zuhause aus arbeiten können.

Und die Arbeitgeber profitieren davon. Denn wer nicht ausschließlich im Büro arbeitet, ist zufriedener, produktiver und konzentrierter. Zu diesen Erkenntnissen kommt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK aus dem Jahr 2019. Für die Beschäftigten hat all das aber auch eine Schattenseite. Kollegen im Home-Office neigen zur Selbstausbeutung – und auch dazu, krank von zuhause aus zu arbeiten. Was ist der Grund? Manche plagt das schlechte Gewissen gegenüber den Kollegen. Andere haben Angst, dass man ihnen die Krankheit im Home-Office nicht abkauft. Sprüche wie „Du bist doch eh gemütlich zuhause, da kannst du doch auch arbeiten“ sind keine Seltenheit.

Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Nein, der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht verpflichten, krank im Home-Office zu arbeiten. Krank ist krank! Wer zuhause arbeitet, obwohl er krank ist, der kann sich nicht richtig erholen. Im schlimmsten Fall verschleppt man die Krankheit und fällt am Ende noch viel länger aus. Kurzum: Eine Krankmeldung dient der Regeneration.

Braucht man trotz Home-Office einen „gelben Schein“?

Wie ist es mit einer Krankschreibung, wenn man ohnehin zu Hause ist? Arbeitsrechtlich gilt im Home-Office das Gleiche wie in der Firma. Ein ärztliches Attest vom Arzt („AU“ oder „Gelber Schein“) ist in der Regel ab dem dritten Krankheitstag vorgeschrieben. Denn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens ab dem vierten Tag vorliegen.

Es kann aber auch sein, dass der Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt. Im Zweifel sollen Beschäftigte einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen oder den Betriebsrat fragen.

Und umgekehrt: Darf ich trotz AU von zuhause aus arbeiten?

Im Grunde kann man es so ausdrücken: Verboten ist während der Krankschreibung alles, was die Genesung behindert oder die Krankheit verschlimmert. Eine Krankschreibung stellt aber kein Arbeitsverbot dar. Deswegen ist es grundsätzlich möglich, trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von zuhause aus zu arbeiten. Das sollte aber gut überlegt sein. Wer sich überschätzt, riskiert unter Umständen langfristig seine Gesundheit.

Sonderfall Quarantäne und Corona-Verdacht

In Zeiten der Pandemie ist es selbstverständlich, dass Beschäftigte mit leichten Symptomen wie Husten und Schnupfen nicht zur Arbeit erscheinen. Fühlen Sie sich gut, ist Arbeiten von zuhause eine echte Alternative. Das Gleiche gilt natürlich im Fall einer Quarantäne.

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