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Ihr Rundblick zum Thema Homeoffice

Können Sie als Betriebsrat beim Thema Homeoffice mitbestimmen? Ja, das können Sie! Damit es auch für alle aus der Belegschaft gerecht gehandhabt wird, eignet sich der Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Auf was Sie beim Thema Homeoffice achten müssen, erfahren Sie in unseren Fachbeiträgen von erfahrenen Experten und Beratern.

Aus unserem Lexikon

Bildschirmarbeitsplätze

Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind (§ 2 Abs. 5 ArbStättV).

Arbeitshilfe kostenfrei

Ihre ersten Schritte auf dem Weg zur Betriebsvereinbarung

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Homeoffice: In 4 Schritten als Betriebsrat zur Betriebsvereinbarung!

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