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JAV: Das heißt Einsatz, Mitbestimmung und Engagement in Deinem Betrieb!

Wer oder was ist die JAV?

JAV steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Vertretung der jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, duale Studenten).

Stand:  1.8.2021
was ist die JAV | © Christoph A. Gramann - ifb

Für Jugendliche und Azubis ist die JAV der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Ausbildung und die Arbeit. Denn sie sorgt dafür, dass die Interessen und besonderen Belange der Jugendlichen im Betrieb vertreten und durchgesetzt werden.

Wichtig: Jugendliche und Azubis dürfen auch während ihrer Arbeits- und Ausbildungszeit mit ihren Problemen oder Fragen zu ihrer JAV gehen.

Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die JAV kümmert sich um alle Belange der jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 bzw. zu einer Berufsausbildung Beschäftigten im Betrieb. (vgl.§ 60 BetrVG). Mit diesem Amt sind viele unterschiedliche und verantwortungsvolle Aufgaben verbunden.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung...

  • ...überwacht die Einhaltung von Gesetzen (z.B. das Berufsbildungsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz), Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften,
  • ...beantragt Maßnahmen beim Betriebsrat, v.a. rund um die Berufsausbildung
  • ...nimmt Anregungen der Auszubildenden entgegen und trägt diese an den Betriebsrat heran
  • ...ist Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme am Arbeits- und Ausbildungsplatz
  • ...fördert die Integration ausländischer Azubis und jugendlicher Arbeitnehmer.

Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Aufgaben der JAV sind vielfältig. Die Aufgaben wahrzunehmen und zu erfüllen ist eine Herausforderung. Dafür muss die JAV auch immer wissen, was aktuell im Betrieb los ist.

Damit die JAV auch all ihre Aufgaben wahrnehmen kann, darf sie...

Größe der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Zahl der JAV-Mitglieder ist abhängig von der Zahl der Jugendlichen, deren Interessen sie vertreten. Eine JAV kann aus einer einzigen Person bestehen (Betrieb mit 5 bis 20 wahlberechtigten Jugendlichen) oder aus 3 Mitgliedern (Betrieb mit 21 bis 50 wahlberechtigten Jugendlichen) oder noch mehr. Maximal können 15 Personen in die JAV gewählt werden (Betrieb mit 1000 und mehr Jugendlichen).

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. So kann die JAV einen Vertreter zu jeder Betriebsratssitzungen entsenden. Das bedeutet umgekehrt: Der Betriebsratsvorsitzende muss zu jeder Betriebsratssitzung auch die JAV einladen.

Außerdem muss der Betriebsrat die JAV zu allen Besprechungen mit dem Arbeitgeber hinzuziehen, in denen Belange der Auszubildenden/jugendlichen Beschäftigten besprochen werden. Der Betriebsrat hat die Pflicht, die JAV zur Erfüllung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Dazu gehört auch, dass er auf Verlangen der JAV Unterlagen zur Verfügung stellen muss, die die JAV zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigt (z.B. Bewerbungsunterlagen eines neuen Ausbilders).

Erachtet die Mehrheit der JAV-Vertreter einen Betriebsratsbeschluss als erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen jugendlicher Arbeitnehmer und Azubis, so ist auf ihren Antrag hin der Beschluss für eine Woche auszusetzen (§ 66 Abs. 2 BetrVG), damit in dieser Zeit versucht werden kann, eine Verständigung zu erreichen.

Schulungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

JAV-Vertreter haben Anspruch darauf Seminare zu besuchen auf denen das Wissen, was Sie für Ihre JAV-Arbeit unbedingt brauchen vermittelt wird. Diese sind vom Arbeitgeber zu zahlen. Die finale Entscheidung über die Schulungsteilnahme jedes JAV-Mitglieds trifft der Betriebsrat durch Beschluss. Denn die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist kein selbständig gegenüber dem Arbeitgeber handelndes Organ.

Noch Fragen zum Schulungsanspruch für die JAV? Wir helfen gerne: jav@ifb.de

Last but not least: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist wichtig 

... weil alle jugendlichen Arbeitnehmer und Azubis eine engagierte Stimme brauchen, die sich für sie im Betrieb stark macht.

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