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Welche Künstliche Intelligenz nutzt Ihr Unternehmen bereits?

Informationsrechte des Betriebsrats bei KI – effektive Maßnahmen zur Transparenz und Mitbestimmung ergreifen

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) wirft zahlreiche Fragen für Betriebsräte auf. Unternehmen setzen vermehrt auf KI-Technologien, um ihre Prozesse zu optimieren. Doch wie steht es um die Informationsrechte des Betriebsrats in Bezug auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen? Welche Maßnahmen kann der Betriebsrat ergreifen, um Informationen zu erhalten? Dieser Artikel stellt eine Auswahl von Maßnahmen vor, die dem Betriebsrat helfen, Transparenz zu schaffen und die Interessen der Beschäftigten zu wahren.

Sven Lystander

Stand:  10.7.2023
Lesezeit:  02:15 min
KI und Betriebsrat | © AdobeStock | Alexander Limbach

Der Betriebsrat hat vielfältige Möglichkeiten, sich Informationen über den Einsatz von KI im Unternehmen zu beschaffen. 
Zunächst kann das Gremium seine Auskunftsrechte gegenüber dem Arbeitgeber aus den §§ 90, 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG als auch aus § 106 BetrVG geltend machen. 
§ 90 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrecht, sofern sich der Einsatz von künstlicher Intelligenz auf das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf auswirkt. 
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von technischen Einrichtungen zu, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Viele Systeme, die mit KI angereichert sind (z.B. Salesforce Einstein im Customer Relation Management oder Workday im Bereich des Personalwesens) erfüllen diese Kriterien leicht. 
Wichtig: Um das zeitlich nachgelagerte Mitbestimmungsrecht aus § 87 abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausüben zu können, steht dem Betriebsrat bereits im Vorfeld auch das Informationsrecht aus dieser Regelung zu den jeweiligen vorgesehenen Arbeitgeber-Maßnahmen und ihren Auswirkungen zu. 
Zugleich kann jeder Betriebsrat, der über einen Wirtschaftsausschuss verfügt, insbesondere die Auskunftsrechte aus § 106 Abs. 3 Nr. 3, Nr.5 und 10 BetrVG geltend machen.

Umsetzung in der Praxis 

In der Regel empfehlen wir, die Auskunftsrechte als Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss gleichzeitig geltend zu machen; am besten im Rahmen eines schriftlichen Fragenkataloges mit Fristsetzung und sehr freundlichem Anschreiben. Da nach § 109 BetrVG für alle unbeantworteten Fragen des Wirtschaftsausschusses eine Einigungsstelle angerufen werden kann, erhöht dies die Auskunftsbereitschaft des Arbeitgebers erfahrungsgemäß.

Weitere kreative Wege zur Informationsgewinnung

Aber auch auf anderen kreativen Wegen kann der Betriebsrat einen guten Einblick darüber gewinnen, ob Künstliche Intelligenz im Betrieb bereits eingesetzt wird. 

Hier ein kleiner Auszug von möglichen Vorgehensweisen, die dem Betriebsrat weiterhelfen: 

  1. Betriebsversammlung nutzen und von der Belegschaft Auskünfte einholen: Die Betriebsversammlung bietet eine gute Plattform, um von der Belegschaft Informationen über den Einsatz von KI zu erhalten. Der Betriebsrat kann gezielt Fragen stellen und Bedenken aufnehmen, um ein umfassendes Bild zu erhalten.
  2. Mitarbeiter proaktiv befragen: Der direkte Kontakt zu den Beschäftigten ist nach wie vor von unschätzbarem Wert. Der Betriebsrat könnte proaktiv Mitarbeiter befragen, um Informationen über den Einsatz von KI in ihren Arbeitsbereichen zu sammeln. Dies ermöglicht eine präzisere Analyse der Auswirkungen von KI auf die Arbeitnehmer.
  3. Fach- und Forschungsabteilung befragen: Die Fach- und Forschungsabteilungen im Unternehmen können wertvolle Informationen über den Einsatz von KI liefern. Der Betriebsrat sollte den Dialog suchen und deren Expertise nutzen, um ein besseres Verständnis für die eingesetzten Technologien zu erlangen.
  4. Netzwerke aktivieren; Betriebsräte untereinander, im Konzern oder auch branchenspezifisch: Der Austausch mit anderen Betriebsräten, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch über Unternehmensgrenzen hinweg, bietet die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen und Informationen über den Einsatz von KI zu erhalten. Netzwerke können den Betriebsrat dabei unterstützen, aktuelle Entwicklungen und bewährte Praktiken zu verstehen.
  5. Datenschutzbeauftragten und IT-Ausschuss einbeziehen: Der Datenschutzbeauftragte ist eine wichtige Anlaufstelle für Fragen zum Einsatz von KI und dem Umgang mit personenbezogenen Daten. Darüber hinaus sollte der Betriebsrat auch den IT-Ausschuss kontaktieren, um Informationen über die technischen Aspekte von KI zu erhalten.
  6. Stellenanzeigen des Unternehmens sichten: Stellenanzeigen können Aufschluss über den Einsatz von KI geben. Der Betriebsrat sollte regelmäßig die Stellenanzeigen des Unternehmens analysieren, um Hinweise auf den Einsatz von KI und den damit verbundenen Anforderungen zu erhalten.
  7. Herstellerseiten von bestimmten Produkten sichten: Die Herstellerseiten bekannter KI-Produkte wie SAP SuccessFactors, Salesforce Einstein oder Workday können Informationen über den Einsatz von KI im Unternehmen liefern. Der Betriebsrat könnte diese Seiten sichten, um sich einen Überblick über die eingesetzten Technologien zu verschaffen.

Die oben genannte Beispiele stellen nur eine kleinen Auszug aus einem großen möglichen Spektrum dar. Weitere Informationen lassen sich auch unter https://www.telekanzlei.de/kooperative-ki-nutzen/ finden.

Fazit: Jetzt aktiv werden!

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen stellt den Betriebsrat vor neue Herausforderungen. Um eine wirksame Mitbestimmung zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass der Betriebsrat seine Informationsrechte aktiv wahrnimmt. Die vorgestellten Maßnahmen bieten dem Betriebsrat verschiedene Möglichkeiten, um Informationen über den Einsatz von KI im Unternehmen zu erhalten. Durch den konstruktiven Dialog mit dem Arbeitgeber und die Einbindung der Beschäftigten kann der Betriebsrat seine Rolle als Interessenvertretung stärken und den Schutz der Arbeitnehmer in der digitalen Arbeitswelt sicherstellen.

Übrigens: Dieser Artikel ist mit Unterstützung folgender „Hilfsmittel“ entstanden: Natürlicher Intelligenz (dem Know-how von mehr als 100 Betriebsräten und dem Erfahrungsschatz des Verfassers aus 25 Jahren Betriebsratsberatung) sowie der Künstlichen Intelligenz (ChatGPT).

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