Lexikon
Anhang

Anhang

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Der Anhang beim Jahresabschluss ist ein integraler Bestandteil der Finanzberichterstattung eines Unternehmens. Er ergänzt die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Kapitalflussrechnung und bietet detaillierte Erläuterungen, Informationen und Hintergrundwissen zu den dargestellten Zahlen und Positionen. Der Anhang enthält zusätzliche Angaben zur Bilanzierungsmethodik, zu Geschäftsvorfällen, rechtlichen Verpflichtungen und weiteren relevanten Informationen, die es den Lesern ermöglichen, den Jahresabschluss besser zu verstehen und zu analysieren.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) durch den Anhang ergänzt werden. Der Anhang dient der Erläuterung der einzelnen Positionen aus Bilanz und GuV und liefert zugleich zusätzliche Informationen zum besseren Verständnis des Jahresabschlusses.

Dazu gehören insbesondere:

  • Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Die Laufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
  • Die Gesamtbezüge von Geschäftsführung / Vorstand / Aufsichtsrat
  • Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen
  • Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens muss auch der Jahresabschluss vom Wirtschaftsausschuss analysiert werden. Zum besseren Verständnis der einzelnen Positionen der Bilanz und GuV und der Entwicklung der absoluten Werte ist der Anhang eine zentrale Informationsquelle. Wichtige Kennzahlen zur Jahresabschlussanalyse nutzen Angaben aus dem Anhang. So benötigt man zur Berechnung der Personalaufwendungen je Mitarbeiter oder dem durchschnittlichen Bruttoentgelt je Mitarbeiter die Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter aus dem Anhang.

Rechtsquelle

§§ 284 - 288 HGB

Seminare zum Thema:
Anhang
Wirtschaftsausschuss Teil I
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil I
Controlling und Unternehmensplanung
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wirtschaft in der Krise – Betriebsrat im Fokus!

Entlassungswellen, Auftragsrückgänge, Standortverlagerungen – die wirtschaftliche Unsicherheit wächst. Während einige von einer schweren Krise sprechen, reden andere beschönigend von einer Flaute. Fakt ist: Die deutsche Wirtschaft stagniert. 2024 schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 ...
Mehr erfahren

Was sind die Gründe für die Wirtschaftskrise?

Die aktuelle Wirtschaftskrise unterscheidet sich von früheren Krisen, denn sie ist auf eine Vielzahl ineinandergreifender Faktoren zurückzuführen. Wir werfen einen Blick auf die Ursachen! 
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.