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Im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) durch den Anhang ergänzt werden. Der Anhang dient der Erläuterung der einzelnen Positionen aus Bilanz und GuV und liefert zugleich zusätzliche Informationen zum besseren Verständnis des Jahresabschlusses.
Dazu gehören insbesondere:
§ 284 HGB
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens muss auch der Jahresabschluss vom Wirtschaftsausschuss analysiert werden. Zum besseren Verständnis der einzelnen Positionen der Bilanz und GuV und der Entwicklung der absoluten Werte ist der Anhang eine zentrale Informationsquelle. Wichtige Kennzahlen zur Jahresabschlussanalyse nutzen Angaben aus dem Anhang. So benötigt man zur Berechnung der Personalaufwendungen je Mitarbeiter oder dem durchschnittlichen Bruttoentgelt je Mitarbeiter die Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter aus dem Anhang.