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Lexikon
Anhang

Anhang

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Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Der Anhang beim Jahresabschluss ist ein integraler Bestandteil der Finanzberichterstattung eines Unternehmens. Er ergänzt die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Kapitalflussrechnung und bietet detaillierte Erläuterungen, Informationen und Hintergrundwissen zu den dargestellten Zahlen und Positionen. Der Anhang enthält zusätzliche Angaben zur Bilanzierungsmethodik, zu Geschäftsvorfällen, rechtlichen Verpflichtungen und weiteren relevanten Informationen, die es den Lesern ermöglichen, den Jahresabschluss besser zu verstehen und zu analysieren.

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Begriff

Im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) durch den Anhang ergänzt werden. Der Anhang dient der Erläuterung der einzelnen Positionen aus Bilanz und GuV und liefert zugleich zusätzliche Informationen zum besseren Verständnis des Jahresabschlusses.

Dazu gehören insbesondere:

  • Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Die Laufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
  • Die Gesamtbezüge von Geschäftsführung / Vorstand / Aufsichtsrat
  • Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen
  • Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens muss auch der Jahresabschluss vom Wirtschaftsausschuss analysiert werden. Zum besseren Verständnis der einzelnen Positionen der Bilanz und GuV und der Entwicklung der absoluten Werte ist der Anhang eine zentrale Informationsquelle. Wichtige Kennzahlen zur Jahresabschlussanalyse nutzen Angaben aus dem Anhang. So benötigt man zur Berechnung der Personalaufwendungen je Mitarbeiter oder dem durchschnittlichen Bruttoentgelt je Mitarbeiter die Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter aus dem Anhang.

Rechtsquelle

§§ 284 - 288 HGB

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