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Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine wichtige Finanzdokumentation eines Unternehmens, die die finanzielle Performance und das Ergebnis während eines bestimmten Zeitraums, oft eines Geschäftsjahres, darstellt. Sie zeigt die Einnahmen (Umsätze) und Ausgaben (Kosten) des Unternehmens auf und ermittelt den Gewinn oder Verlust durch die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen. Die GuV bietet Einblicke in die betriebliche Rentabilität, die Kostenstruktur und den Geschäftserfolg des Unternehmens.
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Die Gewinn- und Verlustrechnung ist, neben der Bilanz, ein Kernelement des Jahresabschlusses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt in Staffelform alle Erträge und Aufwendungen des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr dar. Im Ergebnis resultiert der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag. Typische Erträge sind Umsatzerlöse, Mieterträge, Erträge aus dem Verkauf von Vermögen und Zinserträge. Demgegenüber stehen beispielsweise Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen und Zinsaufwendungen.
Der Wirtschaftsausschuss nutzt die Gewinn- und Verlustrechnung, um die Ertragskraft des Unternehmens zu analysieren.
Im Rahmen der Analyse ist es für den Wirtschaftsausschuss wichtig, die Erträge und Aufwendungen nach der Herkunft der Ergebnisse zu ordnen. Erträge und Aufwendungen, die mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zu haben, werden im Betriebsergebnis zusammengefasst. Alle Aufwendungen und Erträge in Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens und der Investition in Geldanlagen und Verbindungen zu anderen Unternehmen bilden das Finanzergebnis. Der Wirtschaftsausschuss kann so schnell erkennen, aus welchen Geschäftsvorfällen die Gewinne bzw. Verluste des Geschäftsjahres resultieren. Zur feineren Analyse dienen Kennzahlen wie die Umsatzrendite, die Personalaufwandsqoute oder auch die Wertschöpfung je Mitarbeiter des Unternehmens.
Wichtig ist die Unterscheidung von Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Bilanzgewinn-/ verlust.
Die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres und zeigt als Ergebnis den, in diesem Jahr, tatsächlich erwirtschafteten Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Dieser Jahresüberschuss findet sich auch im Bereich des Eigenkapitals der Bilanz.
Wird in der Bilanz ein Bilanzgewinn/ -verlust ausgewiesen haben bereits Eigenkapitalbewegungen, wie eine Verrechnung des Jahresüberschusses mit einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr, stattgefunden. Dann endet die GuV nach wie vor mit dem Jahresüberschuss/- Fehlbetrag, leitet aber danach auf den Bilanzgewinn/- verlust über.
Handelsgesetzbuch § 275 HGB
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