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Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch müssen Unternehmen am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Der Jahresabschluss dient den Eigner, den Gläubigern und der Öffentlichkeit dazu, eine Einschätzung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaft vorzunehmen. Den Arbeitsprozess, der dem tieferen Verständnis des Jahresabschlusses dient, nennt sich Jahresabschlussanalyse.
Ergänzend zum Durcharbeiten von Lagebericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang kommen hier meist Kennzahlen als Analysewerkzeuge um Einsatz.
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe mit dem Unternehmer über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens zu beraten und darüber dem Betriebsrat zu berichten. Die Analyse und Besprechung des Jahresabschlusses dient diesem Ziel.
Der Wirtschaftsausschuss muss dafür die o.g. Bestandteile des Jahresabschlusses verstehen und interpretieren können. Kennzahlen sind für den Wirtschaftausschuss dabei wichtige Indikatoren, um Trends zu erkennen, Vergleiche mit anderen Unternehmen vorzunehmen und dem Betriebsrat ein nachvollziehbares Bild von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu geben.
Hinweise zur Jahresabschlussanalyse mit Kennzahlen: