Lexikon
Krankenrückkehrgespräch 

Krankenrückkehrgespräch 

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Krankenrückkehrgespräche sollen dazu beitragen, mögliche betriebliche Ursachen von Erkrankungen zu erkennen und so dazu beitragen, Fehlzeiten zukünftig zu reduzieren. Sie werden meist in standardisierter Form zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern geführt, die nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Auch mit schwerbehinderten Arbeitnehmern können derartige Gespräche geführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass dieser Personenkreis einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld den persönlichen Einschränkungen entsprechend angepasst wird. Dies gilt, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig und unzumutbar für den Arbeitgeber ist (§ 164 Abs.4 SGB IX). 

Wichtig: Von einem Krankenrückkehrgespräch ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu unterscheiden. (gs) 

Seminare zum Thema:
Krankenrückkehrgespräch 
Rechtliche Unterstützung bei Langzeiterkrankungen
Betriebsklima
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Service-Mitarbeiter und Callcenter-Agenten unter Druck

„Auf die Dauer wirst Du Dir was anderes suchen müssen!“ Das hören viele Callcenter-Agenten und Service-Mitarbeiter von ihrer Familie oder Freunden. Die tägliche Belastung ist hoch. Doch bevor sich psychosomatische Erkrankungen oder gar Burn-out zeigen, können Sie als Betriebsrat Ihre Kolle ...
Mehr erfahren

BEM-Maßnahmen zur Wiedereingliederung

Fast die Hälfte aller Arbeitsfehltage fallen auf Langzeiterkrankungen mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen, so die Zahlen der Krankenkassen. Oft ist die Angst der Betroffenen groß, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nicht zu schaffen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BE ...
Mehr erfahren
Kommt es auf einem Umweg zur Tankstelle zu einem Unfall, besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung.