Lexikon
Krankenrückkehrgespräch 

Krankenrückkehrgespräch 

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Krankenrückkehrgespräche sollen dazu beitragen, mögliche betriebliche Ursachen von Erkrankungen zu erkennen und so dazu beitragen, Fehlzeiten zukünftig zu reduzieren. Sie werden meist in standardisierter Form zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern geführt, die nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Auch mit schwerbehinderten Arbeitnehmern können derartige Gespräche geführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass dieser Personenkreis einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld den persönlichen Einschränkungen entsprechend angepasst wird. Dies gilt, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig und unzumutbar für den Arbeitgeber ist (§ 164 Abs.4 SGB IX). 

Wichtig: Von einem Krankenrückkehrgespräch ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu unterscheiden. (gs) 

Seminare zum Thema:
Krankenrückkehrgespräch 
Betrieblicher Umweltschutz und Energiemanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil III
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Belastungen bei der Bildschirmarbeit wirkungsvoll reduzieren

Viele verbinden mit „Büroarbeit“ mit einer geringen körperlichen Belastung. Dabei bringt das vermeintlich bequeme Sitzen, gerade auch in Kombination mit langer Bildschirmarbeit, gesundheitliche Risiken mit sich. Der Mensch, der sich im Laufe der Evolution zu einem wahren Bewegungskünstler ...
Mehr erfahren

„Zweifel können das Vertrauen der Mitarbeiter in den BEM-Prozess zerstören“

Nicht immer wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, so genutzt, wie es vorgesehen ist. Arbeitgeber scheuen den Aufwand, Arbeitnehmer haben im schlimmsten Fall Angst vor einer Kündigung. Dabei bietet das BEM-Verfahren viele Vorteile für alle Beteiligten und ist ein wichtig ...
Mehr erfahren
Wo beginnt und wo endet der versicherte Weg zur Arbeit im Home-Office innerhalb des eigenen Hauses? Und ist das Mitführen eines Handys auf diesem Weg eine „unternehmensdienliche Handlungstendenz“, die den Versicherungsschutz begründet? Mit solchen Spitzfindigkeiten befasste sich jüngst das Sozialgericht in Hamburg.