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Interview mit der Suchtberaterin Mathilde Funk
Wie wirkt sich die Teillegalisierung von Cannabis auf die Suchtberatung aus? Über die Herausforderungen der neuen Regelungen für Betriebsräte, Mitarbeiter und Unternehmen sprachen wir mit der Suchtberaterin Mathilde Funk. Jeder, der Cannabis konsumieren möchte, sollte sich umfassend über die Wirkungen informieren, sagt sie.
Mathilde Funk: Etwa 30 Prozent der Personen, die unsere Beratungsstelle aufsuchen, geben einen bedeutsamen Cannabiskonsum an. Bei Alkohol liegt der Anteil bei 70 Prozent und macht den größten Teil der Suchtproblematiken aus. Wie sich das Konsumverhalten von Cannabis nach der Entkriminalisierung auswirken wird, bleibt abzuwarten. Aktuell rechne ich zunächst mit einem Rückgang der Zahlen, da nun etliche gerichtlichen Auflagengespräche aufgrund von Cannabisbesitz entfallen.
Ich vermute jedoch, dass einige Menschen die Langzeitwirkungen unterschätzen werden und vielleicht erst in ein, zwei Jahren merken, dass Cannabis, genauso wie Alkohol oder andere Substanzen, auch nicht bedenkenlos konsumiert werden kann. Die Legalisierung sagt nicht viel über die Risiken aus. Das sehen wir eindrücklich bei Alkohol oder auch Glücksspiel.
Mathilde Funk: Wer unter der akuten Rauschwirkung von Cannabis steht, muss mit vielfältigen Beeinträchtigungen rechnen. Die Reaktionsfähigkeit ist verlangsamt, Aufmerksamkeit und Konzentration sind eingeschränkt, die Merkfähigkeit ist gestört und die Risikobereitschaft kann gesteigert sein. Bei einem dauerhaften Konsum können zusätzlich Antriebsarmut sowie psychische Störungen, wie etwa Depressionen, Ängste oder Psychosen, die Folgen sein. Fehlleistungen und vermehrte krankheitsbedingte Ausfallzeiten sind hier zu erwarten.
Mathilde Funk: Die aktuelle Forschung geht davon aus, dass ein Wert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum vergleichbar mit einer Beeinträchtigung bei 0,2 Promille Alkohol sei. Dieser THC-Grenzwert soll im Straßenverkehr Anwendung finden und könnte als Maßgabe für die Arbeitssicherheit genommen werden. Das Problem ist jedoch, dass man im Gegensatz zu Alkohol nur schwer ausrechnen kann, wann man als Konsument diesen Wert erreicht hat. Nach dem Konsum kann dies zwischen 6 und 48 Stunden dauern. Regelmäßige Konsumenten dürften diesen Grenzwert dauerhaft überschreiten.
Mathilde Funk: Die meisten neuen Regelungen betreffen im Grunde den privaten Umgang mit Cannabis. Schwierigkeiten sehe ich in der Einschätzung der Restwirkung des Cannabiskonsums am Tag danach in der Arbeit. Dies ist sowohl für den Konsumenten selbst, als auch beispielsweise für die Führungskraft eine Herausforderung. Schicke ich jemanden, den eine ‚Cannabiswolke‘ umgibt, nach Hause – gleich dem, der eine Alkoholfahne hat?
Mathilde Funk: Grundsätzlich empfehle ich ein Alkohol- und Drogenverbot am Arbeitsplatz, geregelt durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Cannabis sollte hier, gem. der Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), dem Alkohol gleichgestellt sein. Bestehende Betriebsvereinbarungen können entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus ist die Aufklärung über Wirkungen und Risiken von Cannabis für Sicherheit und Gesundheit unerlässlich.
Mathilde Funk: Jeder, der Cannabis konsumieren möchte, sollte sich umfassend über die Wirkungen informieren und einen risikoarmen, verantwortungsvollen Umgang wählen. Noch besser wäre das Motto „No shit – no risk“. (cbo)
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