Durch einen häufigen Kontakt mit bestimmten Substanzen entwickeln Betroffene eine Sensibilisierung, die zur Allergie werden kann. Symptome können dann z.B. Hautausschläge oder Atemwegsbeschwerden sein. Die meisten beruflich bedingten Erkrankungen in Deutschland betreffen die Haut. Bei 90 bis 95 Prozent dieser Hautprobleme handelt es sich um Kontaktekzeme – meist an den Händen. Vielleicht haben Sie schon mal vom dem Friseurekzem gehört?
Eine weitere häufige berufsbedingte Erkrankung ist das Asthma bronchiale. In drei von vier Fällen liegen allergische Prozesse zugrunde, wie z.B. das Bäckerasthma durch Mehlstaub. Wie diese Bezeichnungen schon vermuten lassen: Es gibt Berufsgruppen, die besonders allergiegefährdet sind. Neben den Bäckern und Friseuren sind das u.a. Mitarbeiter der Holz- und Metallverarbeitung, der Landwirtschaft, des Gesundheitsdienstes (Atemwegsallergien) und Beschäftigte in Pflegeberufen, Bauberufen und Reinigungskräfte (Hautallergien).
Gut zu wissen:
Der Betriebsrat hat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
Vorgehen nach dem Stop-Prinzip
Treten im Job Kontaktallergien auf, können Sie als Betroffener nach dem „Stop-Prinzip“ vorgehen:
- S - Substitute(Ersatzstoff): Im ersten Schritt wird versucht, einen ungefährlichen Ersatzstoff zu finden.
- T - Technische Maßnahmen: Ist das nicht möglich, sucht man nach geeigneten technischen Maßnahmen, etwa einer Absaugvorrichtung für den gefährlichen Stoff.
- O - Organisatorische Maßnahmen: Durch organisatorische Maßnahmen wird im dritten Schritt versucht, den Kontakt mit dem Allergen zu minimieren, zum Beispiel durch geänderte Arbeitsabläufe.
- P - Persönliche Schutzausrüstung: Die vierte Möglichkeit der Prävention ist die persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören je nach Arbeitsplatz Handschuhe, Schutzkleidung einschließlich Schuhen, Schutzbrille und Atemschutz.
Wie schützen Sie betroffene Mitarbeiter als Betriebsrat?
Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen! Als Betriebsrat sind Sie oft erster Ansprechpartner für die Belegschaft. Nehmen Sie Kollegen, die über allergische Symptome klagen, ernst und prüfen Sie, ob die aktuelle Gefährdungsbeurteilung bereits Schutzmaßnahmen vorsieht oder Lücken aufweist.
Außerdem können Sie als Betriebsrat
- Anhand einer Gefahrstoffliste allergieauslösender Stoffe in der Arbeitsumgebung überwachen oder die Beseitigung verlangen
- Schulung und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter zu allergieauslösenden Stoffen organisieren
- Mit dem Arbeitgeber über arbeitsbedingte Allergien und deren Beseitigung verhandeln.
Es ist wichtig, dass Sie als Betriebsrat eng mit dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern zusammenarbeiten, um eine akzeptable Lösung alle Parteien zu finden. Verweisen Sie betroffene Mitarbeiter außerdem an den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese können weitere Schritte einleiten und den allergiegeplagten Kollegen helfen.(sw)