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Verträge, Vereinbarungen und die Integration schutzbedürftiger Mitarbeiter: Ein Betriebsrat hat viele Aufgaben. Welche genau das Betriebsverfassungsgesetz vorschreibt und wie Sie sich das nötige Wissen dazu aneignen können, erfahren Sie hier.
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Als Betriebsrat haben Sie vielfältige und interessante Aufgaben. Ganz allgemein gesprochen, haben Sie die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und bei verschiedenen Entscheidungen mitzuwirken. Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Am Anfang stehen Sie möglicherweise vor einem großen Fragezeichen: Wie verfasst man überhaupt eine Betriebsvereinbarung? Wie stimmt man sich am besten mit dem Arbeitgeber ab? Wie sieht die Integration schutzbedürftiger Kollegen in der Praxis aus?
Damit Betriebsräte sich dieses Wissen aneignen können, regelt das BetrVG in § 37 Abs. 6 auch den Schulungsanspruch. Demnach darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Seminare und Schulungen, die für dessen Betriebsratsarbeit erforderlich sind, nicht verweigern. Dazu gehören sowohl Grundlagen wie das Arbeits- oder Betriebsverfassungsrecht, als auch, je nach Betrieb, spezielle Schulungen zu Umstrukturierung im Unternehmen, psychischen Belastungen oder Rhetorik.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Schulungsanspruch haben, kontaktieren Sie unsere Experten über unsere Hotline – wir helfen Ihnen gerne weiter.
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