Die erste Frage, die Ihnen vielleicht nach oder auch schon vor der Betriebsratswahl in den Sinn gekommen ist, lautet vermutlich: Wie erledige ich jetzt meine Arbeit, wenn ich „daneben“ auch noch Betriebsrat bin. Das Privileg einer Freistellung genießen die wenigsten, auch kann man sich nicht immer einfach aus dem laufenden Betrieb ausklinken. Betriebsräte erleben ihr Engagement deshalb oft als Doppelbelastung und nehmen die Probleme mit nach Hause. Im schlimmsten Fall sind die eigenen Kollegen nicht gut auf einen zu sprechen, da sie die Arbeit auffangen müssen.
Die Folge: Unzufriedenheit und Stress.
Wenn Sie nicht völlig von der Arbeit freigestellt sind, dann haben Sie einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Dieser Anspruch wird in § 37 BetrVG näher definiert. Dort heißt es:
"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebes zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Das bedeutet, dass Ihre Tätigkeit als Betriebsrat Priorität hat. Wenn nötig, dürfen Sie Ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen, um Ihr Amt auszuüben.
Betriebsratsarbeit hat Priorität! Alle Arbeiten, die Sie aufgrund Ihrer Betriebsratstätigkeit nicht erledigen können, müssen von Ihrem Chef – und nicht von Ihnen selbst – auf andere Kolleginnen und Kollegen verteilt werden.
Praxistipp:
Kommunikation ist alles. Suchen Sie gleich zu Anfang das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten und Kollegen, um die neue Situation zu besprechen. Das schafft gleich zu Anfang ein gutes Betriebsklima, in der Sie Ihr Amt als Betriebsrat gerne ausüben werden. Außerdem schützen Sie sich so auch vor stressreicher Doppelbelastung am Arbeitsplatz.