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Berufliche Weiterbildung ist vielschichtig. Chancen sind da - sie müssen nur von Jedem genutzt werden, von den Mitarbeitern ebenso wie vom Arbeitgeber. Mit vier Beispielen einer beruflichen Weiterentwicklung erfahren Sie im Folgenden Lösungsansätze und Möglichkeiten, wie Sie Ihre Kollegen als Betriebsrat optimal unterstützen können.
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Berufliche Weiterbildung umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die dazu dienen, die fachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen einer Person zu erweitern oder zu vertiefen, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern. Diese Weiterbildungen können in unterschiedlichen Formaten stattfinden, wie z. B. Seminaren, Workshops, persönlichen Coachings, interne Schulungen, Mentoringprogrammen, Konferenzen oder Online-Lernplattformen. Weiterbildung umfasst dabei drei Arten von Bildungsangeboten: die allgemeine und politische Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung und die Weiterbildung an Hochschulen.
Fachliche Weiterbildung:
Soft-Skills-Training:
Zertifizierungen:
Persönlichkeitsentwicklung:
Compliance- und Rechtsschulungen:
Gesundheits- und Sicherheitsschulungen:
Branchenspezifische Schulungen:
Wie kann berufliche Weiterbildung in der Praxis aussehen? Wir haben uns vier Beispiele genauer angeschaut.
Spannend ist hierzu eine aktuelle Studie von XING. Die Plattform befragte im Februar 2023 insgesamt 1.000 Personen. Die Ergebnisse zeigen, dass 42 Prozent der "Weiterbildungswilligen" angeben, nicht genug finanzielle Mittel für Weiterbildung zur Verfügung zu haben. Ein Drittel der Personen, die sich weiterbilden möchten, beklagt zudem Zeitmangel, der sie daran hindert, sich intensiver weiterzubilden. Dabei gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauen klagen hauptsächlich über fehlende finanzielle Mittel (47 Prozent), während Männer vor allem durch Zeitmangel im Job davon abgehalten werden, Weiterbildungsangebote zu nutzen (38 Prozent).
Hier bedarf es eindeutig an Aufklärung und Unterstützung. Bezahlte Freistellungen für betrieblich notwendige Qualifizierungen sind leider keine Selbstverständlichkeit. In den Vorreiterbetrieben gibt es häufig die Möglichkeit der unbezahlten Freistellung für Qualifikationsaktivitäten, von denen zunächst in erster Linie die Beschäftigten profitieren und nicht der Betrieb. Das gilt beispielsweise für den Erwerb des Meisterbriefs, ein Studium oder das Erlernen einer Fremdsprache.
Aber es gibt auch andere Möglichkeiten:
Sie als Ansprechpartner für Ihre Kollegen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung und Unterstützung der beruflichen Weiterbildung im Betrieb. Hier sind einige Maßnahmen, die Sie als Betriebsrat ergreifen können, um die Weiterbildung der Beschäftigten zu fördern:
Sie suchen eine Weiterbildung?
Dann werden Sie hier fündig:
www.iu-akademie.de
www.ibb.com
Landkarte-der-weiterbildungsverbuende
Kursnet - Agentur für Arbeit
Komm weiter in Bayern
Tragen Sie als Betriebsrat dazu bei, dass die berufliche Weiterbildung im Betrieb gefördert und effektiv umgesetzt wird. (sw)
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