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Betriebsversammlung in Corona-Zeiten? Als Betriebsrat stehen Sie hier vor vielen Fragen: Hygienekonzept, 2G oder 3G in Präsenz – oder doch lieber online? Was ist derzeit zulässig? Wir werfen einen Blick auf die aktuelle Rechtslage (Stand: 07.12.2021).
Redaktion
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Freie Bahn für digitale Betriebsversammlungen und Einigungsstellen. § 129 BetrVG ist wieder da!
Wenn ich ehrlich bin, dann vermisse ich den § 129 BetrVG schon ein bisschen, sagte noch im November eine Betriebsratsvorsitzende zu mir. Warum das? § 129 BetrVG, der zu Mitte 2021 zunächst auslief, regelte eindeutig die Möglichkeit digitaler oder „hybrider“ Betriebsversammlungen. Und jetzt?
Heute (Stand 12.12.2021) sieht es so aus: Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz schaffte mit § 30 Abs. 2 BetrVG die dauerhafte (Ausnahme)Möglichkeit von digitalenBetriebsratssitzungen. Betriebsversammlungen als Online-Variante findet man seit dem 12.12.2021 wieder im neu aufgelegten § 129 BetrVG. Eine wichtige Regelung, denn rund um den Jahreswechsel haben Betriebsversammlungen eine ganz besondere Bedeutung.
Je nach Bundesländern sieht die Lage unterschiedlich aus.
Die Regelungen im Infektionsschutzgesetz sind seit ein paar Wochen wieder verschärft worden, es gilt „Home-Office-Pflicht“, wo immer möglich, z.B. bei Bürojobs, und „3G“ am Arbeitsplatz. Je nach Bundesländern sieht die Lage unterschiedlich aus, auch die Regelungen außerhalb des Jobs variieren.
Sollte trotzdem in Ihrem Betriebsrat der Entschluss stehen, eine Betriebsversammlung als reine Präsenzveranstaltung durchzuführen, sind diese drei Punkte absolut wichtig:
1. Ein gut durchdachtes Hygienekonzept. Denn was auf einer Veranstaltung des Betriebsrats sicher nicht entstehen darf, das ist ein unsicheres Gefühl bei den Kollegen.
2. Eine gute Absprache mit dem Arbeitgeber. Sicher gibt es Argumente auf beiden Seiten. Darüber zu sprechen ist in diesen Tagen wichtiger denn je!
3. Die Sicherheit, dass ALLE Kollegen teilnehmen könnten. Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht auf Teilnahme an der Betriebsversammlung. Kann jemand nicht teilnehmen, sollte er trotzdem zeitnah über die Themen informiert werden.
Mit der Neuauflage des § 129 BetrVG können Sie auch Versammlungen online oder hybrid (also vor Ort und gleichzeitig online) durchführen. Denn natürlich stehen Sie als Betriebsrat derzeit vor einem Dilemma: Wie lässt sich der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei einer Präsenz-Betriebsversammlung absolut sicher einhalten?
Mein Tipp: Allen Beteiligten wird an einer guten und sicheren Lösung gelegen sein. Überlegen Sie sich, welche Variante Ihnen als Gremium am liebsten ist. Überlegen Sie, welche technischen Mittel Sie gegebenenfalls brauchen; und wie Sie die Beschäftigten sicher und zahlreich erreichen.
Besonders wichtig ist auch, im Anschluss nicht die Belegschaft zu vergessen: Ist die Entscheidung gefallen, erklären Sie der Belegschaft im Namen des Betriebsrats gut, warum sie diesen Weg wählen für die Betriebsversammlung.
Nach dem Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sollen Betriebsräte „selbstbestimmt entscheiden".
Experten vermuten, dass sich an den Regelungen der „digitalen BR-Arbeit“ bald dauerhaft etwas tun könnte. Denn nach dem Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sollen Betriebsräte „selbstbestimmt entscheiden“, ob sie analog oder digital arbeiten. Sogar Betriebsratswahlen werden hier genannt, die irgendwann online abgehalten werden könnten. Noch ist aber unklar, was die „Ampel“ Betriebsräten im Einzelnen bringt – ausgeschlossen ist es aber nicht.
Am Ende des Tages ist das Format (digital, hybrid oder in Präsenz) nur die Form der Betriebsversammlung. Entscheidend ist und bleibt der Inhalt und Ihr Auftritt. Sie sind als Betriebsrat der Schlüssel dafür, dass es ein interessantes und abwechslungsreiches „Treffen“ wird!
Mein Tipp: Bereiten Sie sich mit dem gesamten Gremium in Ruhe auf die Versammlung vor. Jeder kann Aufgaben übernehmen, Sie sind ein Team! Verteilen Sie die anstehenden Aufgaben, so dass jedes Mitglied etwas zu tun hat.
Gerade jetzt, so kurz vor der BR-Wahl, müssen Sie die Arbeit des Betriebsrats zeigen und jedem Kollegen klar machen, was das Gremium für die Belegschaft leistet. Zeigen Sie sich souverän, authentisch und selbstbewusst – das gelingt auch online. (CB)
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