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News Digitaler Wandel Bundesrat fordert Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes

Bundesrat fordert Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes

KI, Digitalisierung und Co: Wird die Mitbestimmung jetzt „modern“?

Betriebsräte sind die Grundpfeiler guter Arbeit! So steht es in einer aktuellen Entschließung des Bundesrats, mit dem das Gremium die Bundesregierung auffordert, die Rechte und Möglichkeiten von Betriebsräten an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Mehr Digitalisierung, mehr Mitbestimmung, all das klingt gut – aber bewegt das jetzt auch die Bunderegierung?

Stand:  15.7.2025
Lesezeit:  04:00 min
Bundesrat fordert Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes | © AdobeStock | 1take1shot

Der Bundesrat hatte am 11. Juli 2025 in seiner 1056. Sitzung das Thema Betriebsrat auf der Tagesordnung – und fasst das Ergebnis mit einer eindringlichen Forderung zusammen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Zuge der geplanten Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung eine grundlegende Überarbeitung des Betriebsverfassungsgesetzes mit dem Ziel der Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung vorzunehmen.

Die Schritte im Einzelnen

Dabei bittet der Bundesrat die Bundesregierung insbesondere, im Zuge der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes:

  • den Arbeitnehmerbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes zu überarbeiten,
  • den Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes um arbeitnehmerähnliche Personen zu erweitern,
  • die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates zum Umgang mit Beschäftigtendaten verlässlich zu gestalten – insbesondere in Bezug auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie die Einführung und die Gestaltung der Rahmenbedingungen zeit- und ortsungebundener Arbeit,
  • dem Betriebsrat im Falle eines Betriebsüberganges ein Beratungsrecht entsprechend § 111 Satz 1 und 2 BetrVG einzuräumen.

Außerdem solle die Bundesregierung prüfen:

  • Wie der Gesetzgeber vor dem Hintergrund geänderter Geschäftsmodelle im Rahmen der Plattformökonomie durch Konkretisierungen zum Betriebsbegriff sicherstellen kann, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in neuen Formen der Leistungserbringung die Möglichkeit haben, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen,
  • welche weitergehenden Regelungen getroffen werden können, um – gerade auch in der Gründungsphase – effektiv vor Union Busting zu schützen, also der Behinderung oder Beeinträchtigung der Betriebsratstätigkeit,
  • wie die Rechte des Betriebsrates in Bezug auf die quantitative und qualitative Personalplanung und Personalbemessung des Arbeitgebers optimiert werden können,
  • wie die bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebsrates hinsichtlich dynamisch veränderlicher Qualifizierungs- und Weiterbildungsanforderungen weiterentwickelt werden können,
  • welche gesetzlichen Befugnisse zur Nutzung digitaler Formate sowohl die Wahl als auch die Arbeit von Betriebsräten erleichtern können,
  • ob und wie die Anwendungsfälle der Betriebsänderung nach § 111 Satz 3 BetrVG erweitert werden können.

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei Überarbeitung des Betriebsverfassungsgesetzes ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in die Betriebe zu regeln.

Hintergrund der Entschließung

Betriebsräte sind ein Grundpfeiler in der Gestaltung guter Arbeit, schreibt der Bundesrat, die betriebliche Mitbestimmung eine tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft und Ausdruck gelebter Demokratie.

Die Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren insbesondere durch eine fortschreitende Digitalisierung stark verändert. Die geltenden Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes würden den tatsächlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen zur Ausübung der betrieblichen Mitbestimmung und Beteiligung von Betriebsräten an wesentlichen unternehmerischen Zukunftsentscheidungen nicht mehr in ausreichendem Maße gerecht.

Betriebsräte sind ein Grundpfeiler in der Gestaltung guter Arbeit.

Der Bundesrat in seiner Entschließung

Ein modernes Betriebsverfassungsgesetz brauche Schutz- und Sanktionsmechanismen, die eingreifen, wenn die Bildung von Betriebsräten behindert oder die Arbeit bestehender Betriebsräte systematisch erschwert wird.

Denn: Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kam es zwischen 2020 und 2022 bei 21,2 Prozent erstmals durchgeführter Betriebsratswahlen bzw. Neugründungen zu Behinderungen oder Behinderungsversuchen durch Arbeitgeber. 

Wie geht es jetzt weiter?

Es handelt sich um eine sogenannte Entschließung des Bundesrats. Darunter versteht man ein Ersuchen, um zum Beispiel auf Probleme bei einem bestimmten Thema aufmerksam zu machen und Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung anzustoßen. 

Wie es damit weitergeht, ist dennoch völlig offen, denn: Entschließungen sind rechtlich nicht verbindlich. Allerdings hatte die Bundesregierung ein paar der Themen bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Es besteht also Hoffnung, dass es demnächst einen Sprung für die Mitbestimmung im neuen Zeitalter geben wird. Wie groß der sein wird? Das bleibt abzuwarten … (cbo)

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