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Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind ein wichtiger Baustein für erfolgreiche Unternehmen. Nachhaltige Maßnahmen fördern die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Erreicht werden kann dies durch eine strukturierte und breit angelegte Betriebliche Gesundheitsförderung.
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Das Betriebliche Gesundheitsmanagement, kurz BGM, bezeichnet das systematische und nachhaltige Bemühen um eine gesundheitsförderliche Gestaltung des Arbeitsplatzes und eine entsprechend gesundheitsförderliche Beschäftigung. Zum Thema BGM gehören u.a. die Bereiche gesetzlicher Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sowie Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung. Auf letztere wollen wir uns im Folgenden konzentrieren. Hierunter versteht man Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung und zur Unterstützung gesundheitsgerechten Verhaltens. In größeren Unternehmen sind diese inzwischen fast Standard, kleinere und mittlere Unternehmen ziehen immer mehr nach.
Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung soll das Wohlbefinden der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gefördert und die Kräfte des Einzelnen gestärkt werden. Dazu gehört auf der einen Seite natürlich eine Reduzierung der Arbeitsbelastung, aber auch die konkrete Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten.
Ein guter erster Schritt ist immer eine Bestandsaufnahme. Was läuft gut im Unternehmen, wo liegen die Schwachpunkte. Welche Erkrankungen treten vermehr auf? Was sagen die Fehlzeiten aus? So lassen sich Belastungsschwerpunkte erkennen
Zudem sollten die Beschäftigten aktiv beteiligt werden – schließlich kennen sie ihre Belastungsspitzen und eventuellen Symptome am besten, nämlich aus eigener Erfahrung.
Eine Möglichkeit, Schwachpunkte zusammenzutragen, ist die Mitarbeiterbefragung. Vergessen Sie dabei nicht Fragen zu möglichen Schlafstörungen und Ernährungsgewohnheiten.
Liegen die Ergebnisse vor, lassen sich konkrete Ideen für das Unternehmen entwickeln.
Häufig finden sich folgende Themen:
Der Arbeitgeber hält das für Quatsch? In § 20a SGB V ist die betriebliche Gesundheitsförderung gesetzlich verankert. Danach sind die Krankenkassen verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen und diese zu unterstützen. Auch Geld ist ein Argument für manche Arbeitgeber: Bis zu 500 € im Kalenderjahr sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei, so regelt es § 3 Nr. 34 EStG.
Letztlich liegt der Vorteil einer soliden Gesundheitsförderung für Arbeitgeber auf der Hand: Gesunde Mitarbeiter arbeiten einfach besser. Und den Beschäftigten tut es einfach gut.
Seminare zum Thema:
→ Aktive Gesundheitsförderung im Betrieb Teil I – Das Zukunftsthema für den Betriebsrat (www.ifb.de/390)
→ Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil I – Die Grundlagen: (www.ifb.de/215)
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