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Jucken, Husten, Atemnot: Allergien im Job

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Viele Menschen leiden an allergischen Beschwerden. Ein Teil davon ist berufsbedingt – ausgelöst durch Stoffe, mit denen Betroffene im Job arbeiten. So sind beispielsweise Kontaktekzeme auf dem Vormarsch – auch befeuert durch Hygiene- und Schutzmaßnahmen während der CoV-Pandemie. Im Büro ist es oft die Klimaanlage, die allergische Reaktionen auslöst. Was tun? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

Stand:  30.3.2023
Lesezeit:  03:00 min
Allergien im Job | © AdobeStock | F8/Suport Ukraine

Durch einen häufigen Kontakt mit bestimmten Substanzen entwickeln Betroffene eine Sensibilisierung, die zur Allergie werden kann. Symptome können dann z.B. Hautausschläge oder Atemwegsbeschwerden sein. Die meisten beruflich bedingten Erkrankungen in Deutschland betreffen die Haut. Bei 90 bis 95 Prozent dieser Hautprobleme handelt es sich um Kontaktekzeme – meist an den Händen. Vielleicht haben Sie schon mal vom dem Friseurekzem gehört?

Eine weitere häufige berufsbedingte Erkrankung ist das Asthma bronchiale. In drei von vier Fällen liegen allergische Prozesse zugrunde, wie z.B. das Bäckerasthma durch Mehlstaub. Wie diese Bezeichnungen schon vermuten lassen: Es gibt Berufsgruppen, die besonders allergiegefährdet sind. Neben den Bäckern und Friseuren sind das u.a. Mitarbeiter der Holz- und Metallverarbeitung, der Landwirtschaft, des Gesundheitsdienstes (Atemwegsallergien) und Beschäftigte in Pflegeberufen, Bauberufen und Reinigungskräfte (Hautallergien).

Den Auslösern auf der Spur

Arbeitnehmern, die von einer Allergie betroffen sind, sollten zuerst prüfen, ob ihre Allergie auch tatsächlich durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst wird. Ein Allergie-Tagebuch kann dabei helfen:

  • Wann treten Juckreiz oder Asthmabeschwerden auf?
  • Verschwinden die Symptome im Urlaub oder in der Freizeit?
  • Bei welcher Handlung im Job treten die Beschwerden auf?
  • Bei welchem Kontakt mit welchen Stoffen tritt die allergische Reaktion auf?

Damit erleichtern die Betroffenen dem behandelnden Haut- oder Betriebsarzt die Detektivarbeit, dem Auslöser auf die Spur zu kommen. Meldet der Arbeitnehmer eine berufsbedingte Allergie an, beginnt der erste Schritt zu einem vereinbarten Verfahren zur Frühintervention bei z.B. arbeitsbezogenen Hautkrankheiten („Hautarztverfahren“). Das existiert seit vielen Jahren zwischen der Ärzteschaft und den Unfallversicherern. Der Arzt informiert die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Anschließend übernehmen die Unfallversicherungsträger das Verfahren und werden beratend tätig.

Was tun gegen die Symptome?

Wie werden Allergiker die Symptome wieder los? In manchen Fällen sind schon kleine Maßnahmen erfolgreich, z.B.:

  • die Haut durch geeignete Cremes zu schonen oder 
  • auf parfümierte Seifen zu verzichten.

Der allerbeste Schutz ist, den Kontakt zum auslösenden Stoff zu vermeiden. Sei es durch das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzkleidung oder von Atemmasken. 
Unter Umständen kann auch der Wechsel des Arbeitsbereiches den Betroffenen helfen. Am besten ist es aber, wenn sich eine Allergie bei den gefährdeten Personen gar nicht erst entwickelt. Das Stichwort hier: Prävention durch Arbeits- und Gesundheitsschutz! 

Gut zu wissen: 
Der Betriebsrat hat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).

Vorgehen nach dem Stop-Prinzip 

Treten im Job Kontaktallergien auf, können Sie als Betroffener nach dem „Stop-Prinzip“ vorgehen:

  • S - Substitute(Ersatzstoff): Im ersten Schritt wird versucht, einen ungefährlichen Ersatzstoff zu finden.
  • T - Technische Maßnahmen: Ist das nicht möglich, sucht man nach geeigneten technischen Maßnahmen, etwa einer Absaugvorrichtung für den gefährlichen Stoff.
  • O - Organisatorische Maßnahmen: Durch organisatorische Maßnahmen wird im dritten Schritt versucht, den Kontakt mit dem Allergen zu minimieren, zum Beispiel durch geänderte Arbeitsabläufe.
  • P - Persönliche Schutzausrüstung: Die vierte Möglichkeit der Prävention ist die persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören je nach Arbeitsplatz Handschuhe, Schutzkleidung einschließlich Schuhen, Schutzbrille und Atemschutz.

Wie schützen Sie betroffene Mitarbeiter als Betriebsrat?

Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen! Als Betriebsrat sind Sie oft erster Ansprechpartner für die Belegschaft. Nehmen Sie Kollegen, die über allergische Symptome klagen, ernst und prüfen Sie, ob die aktuelle Gefährdungsbeurteilung bereits Schutzmaßnahmen vorsieht oder Lücken aufweist. 

Außerdem können Sie als Betriebsrat

  • Anhand einer Gefahrstoffliste allergieauslösender Stoffe in der Arbeitsumgebung überwachen oder die Beseitigung verlangen
  • Schulung und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter zu allergieauslösenden Stoffen organisieren
  • Mit dem Arbeitgeber über arbeitsbedingte Allergien und deren Beseitigung verhandeln.

Es ist wichtig, dass Sie als Betriebsrat eng mit dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern zusammenarbeiten, um eine akzeptable Lösung alle Parteien zu finden. Verweisen Sie betroffene Mitarbeiter außerdem an den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese können weitere Schritte einleiten und den allergiegeplagten Kollegen helfen.(sw)

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