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Im Fokus: Neues SBV-Vertiefungsseminar zum Thema Rente

Praxiswissen rund um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Ab Juni 2023 bieten wir zusätzlich zu unserer Schulung „Rente und Schwerbehinderung“ ein Vertiefungsseminar zum Thema an. Im Fokus steht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Frage, welche Besonderheiten es beim früheren bzw. späteren Renteneintritt zu beachten gibt. Was erwartet Teilnehmer in diesem neuen Angebot? Wieso empfiehlt sich der Besuch? Wir haben mit unserer langjährigen Referentin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Marina Endrikat gesprochen.

Stand:  1.2.2023
Lesezeit:  03:15 min
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Praxiswissen rund um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen | © AdobeStock | A.B./peopleimages.com

Marina, warum sollte man – Deiner Meinung nach – das neue SBV-Rente-Vertiefungsseminar besuchen?

Marina Endrikat: Im Seminar „Rente und Schwerbehinderung“ stehen die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Rente im Mittelpunkt. Dabei geht es sowohl um die Erwerbsminderungsrente als auch um die Altersrente. Im neuen Vertiefungsseminar setzen wir dieses Wissen voraus. Der Fokus liegt dort auf sämtlichen Fragen rund um den Rentenbezug an sich. Teilnehmer setzen sich also intensiv mit den Aspekten der Krankenversicherung der Rentner auseinander und beleuchten die Möglichkeiten des Teilrentenbezugs näher – inklusive der finanziellen Vorteile einer Teilrente. Auch mit der Frage des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses beschäftigen wir uns. Führt der Bezug einer Altersrente automatisch zum Verlust des Arbeitsverhältnisses? Oder besteht die Möglichkeit, aus beiden Töpfen abzuschöpfen und damit zwei Einkommensquellen parallel zu haben?

Unser Seminartipp

Rente und Schwerbehinderung Teil II

Alles rund um den Rentenbezug: Altersrente für schwerbehinderte Kollegen

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber, wenn die SBV fit ist in Sachen Altersrente für schwerbehinderte Kollegen?

Marina Endrikat: Eine SBV, die sich in Sachen auskennt, kann Mitarbeiter zuverlässig beraten und auf die verschiedenen Zeitpunkte des möglichen Rentenbezugs hinweisen. Davon profitiert auch der Arbeitgeber, da er Planungssicherheit erhält. Er kann sich rechtzeitig mit allen Beteiligten an den Tisch setzen und gemeinsam eine Strategie entwickeln, wie der Arbeitsplatz nachbesetzt werden kann bzw. auch mit dem betreffenden Arbeitnehmer sprechen, ob/wie eine Weiterbeschäftigung möglich ist, um das wertvolle Fachwissen im Hause zu behalten. Ein solch geplantes Auseinandergehen ist für beide Parteien viel transparenter und wertvoller als erst zum Rentenbeginn dem Arbeitgeber zu sagen, „Chef, ich bin dann mal weg“ und den Arbeitgeber mit den Konsequenzen im Regen stehen zu lassen. Aus diesem Grund rate ich der SBV, dem Arbeitgeber von diesem Rentenwissen und dem planbaren Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu erzählen und gemeinsam mit allen Beteiligten nach guten Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Vollzeit arbeiten und volle Altersrente beziehen – zwei Einkommensquellen parallel erhalten? Geht das?

Kannst Du eine Information aus dem Seminar nennen, die möglicherweise die größte Überraschung (der größte AHA-Effekt) ist für unsere Teilnehmer?

Marina Endrikat: Ja. Das ist nach jüngst entschiedener Änderung der Hinzuverdienstregelungen auf jeden Fall folgender Aspekt: Vollzeit arbeiten und volle Altersrente beziehen – zwei Einkommensquellen parallel erhalten? Geht das?

Früher in Rente gehen – das klingt verlockend. Welche (finanziellen) Risiken gilt es dabei zu beachten?

Marina Endrikat: Das Thema Altersrente ist viel komplexer als man meint. Es ist viel mehr, als nur ein Formular ausfüllen und warten, bis es losgeht. Ein früherer Rentenbeginn hat zunächst einmal steuerliche Vorteile, weil der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenantritts abhängig ist. Aber ein früherer Renteneintritt bedeutet auch, dass das Rentensparschein, das man „schlachtet“, weniger voll ist, weil durch die fehlende Weiterbeschäftigung keine weiteren Entgeltpunkte mehr in den Topf fließen. Außerdem bedeutet ein früherer Renteneintritt in den meisten Fällen auch einen Rentenabschlag, der bis zu 14,4 Prozent pro Monat – lebenslang – bedeuten kann.
Nicht übersehen darf man jedoch: Ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bedeutet für viele Versicherte auch, endlich lang ersehnte Ziele und Träume zu verwirklichen. Eine lange Reise, ein Aussteigen aus dem jahrzehntelangen Alltagstrott, Zeit zu zweit und/oder mit den Enkelkindern. Wie beides miteinander gut kombiniert werden kann, zeige ich in diesem neuen Rentenseminar.

Wenn man sich dazu entscheidet, länger zu arbeiten, welche Besonderheiten muss man in jedem Fall berücksichtigen?

Marina Endrikat: Wer länger arbeitet, stockt dadurch natürlich erstmal sein Rentenkonto auf, d. h. sein „Erspartes“ im Rentensparschein wird mehr. Dadurch spart man sich vielleicht auch Rentenabschläge. Außerdem ist man auch länger Bestandteil des sozialen Netzwerks der Arbeitskollegen; ein psychosozialer Aspekt, der vielfach unterschätzt wird.
Wer länger arbeiten möchte, sollte auf jeden Fall rechtzeitig darüber mit seinem Arbeitgeber sprechen und die Möglichkeiten ausloten. Im Fall der Weiterbeschäftigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert, wenn man im Alter langfristig erkrankt? Besteht dann überhaupt noch ein Anspruch auf Krankengeld, wenn man theoretisch schon Altersrentner sein könnte? All diese Fragen beantworten wir in diesem neuen Seminar.

Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, muss bei Beginn der Rente eine Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen.

Worauf müssen gerade schwerbehinderte Kollegen in beiden Fällen achten?  

Marina Endrikat:  Für schwerbehinderte Kollegen spielt insbesondere die Frage um die Absicherung im Krankheitsfall eine große Rolle. Darüber hinaus sollten schwerbehinderte Kollegen stets vor Augen haben: Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, muss bei Beginn der Rente eine Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen. Wer seinen Rentenantritt weiter in die Zukunft legt, sollte hinreichend sicher absehen können, dass dann noch immer die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.

Marina Endrikat

Fachanwältin für Sozialrecht

Die Fachanwältin für Sozialrecht Marina Endrikat ist auf Rentenberatung, Sozialrecht und private Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert. Für das ifb referiert sie seit dem Jahr 2018.

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