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Müssen Arbeitnehmer im Urlaub erreichbar sein?

Erholungsurlaub - und der Chef ruft an!?

Müssen Arbeitnehmer im Urlaub eigentlich für ihren Chef erreichbar sein? Oder ist es o.k., wenn das Handy aus und das E-Mailprogramm offline ist?

Stand:  5.7.2021
Lesezeit:  01:15 min
Im Urlaub ist Erholung angesagt  | © reichdernatur | AdobeStock

Arbeit ist Arbeit und Urlaub ist Urlaub! Als Arbeitnehmer müssen Sie im Erholungsurlaub grundsätzlich nicht für den Chef erreichbar sein, nicht ans Telefon gehen und keine E-Mails lesen oder beantworten. Handy ausschalten, Stecker ziehen, PC runterfahren: Wer Urlaub hat, der sollte einfach mal richtig abschalten.

Das sagt das Bundesarbeitsgericht

Das hat auch das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 405/99) vor einigen Jahren bestätigt: Nur bei „zwingenden Notwendigkeiten, die einen anderen Ausweg nicht zulassen“ darf ein Arbeitgeber den Urlaub eines Mitarbeiters abbrechen oder unterbrechen lassen. (CB)

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