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SBV

Prävention – wichtiger denn je für die Schwerbehindertenvertretung

„Nicht warten, bis es brennt!“

Nicht abwarten, bis es irgendwo brennt, meint unser Referent Marcus Ulrich Dillmann. Wir sprachen mit ihm über die aktuellen Herausforderungen der SBV – Prävention ist das Wort der Stunde. Denn Corona hat mit Home-Office, Fehltagen und psychischen Belastungen ganz neue Handlungsfelder für Vertrauenspersonen aufgeworfen.

Stand:  9.3.2021
Lesezeit:  03:00 min
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Prätension in der SBV sehr wichtig | © AdobeStock_strichfiguren.de

Marcus, wo liegen die besonderen Herausforderungen der SBV in diesen Tagen?

Eine große Hürde ist es nach wie vor, den Kontakt zu den Kollegen zu halten. Viele Beschäftigte sind ja derzeit im Home-Office. Im Betrieb war es für die SBV meist gut möglich, die schwerbehinderten Kollegen zu erreichen. Das ist im Moment schwieriger. Die SBV als Einzelkämpfer muss sich jetzt anders organisieren. Nur wenn die SBV nachfragt, erfährt sie aktuelles zu den Bedürfnissen und zu den Arbeitsbedingungen.

Manchmal hilft schon der regelmäßige Griff zum Telefon oder ein Austausch per Mail.

Hast Du Tipps, wie das gelingen kann?

Auch wenn die technische Ausstattung sehr unterschiedlich ist: Manchmal hilft schon der regelmäßige Griff zum Telefon oder ein Austausch per Mail. Gut ist natürlich auch, wenn das IT-Equipment mehr hergibt. Ist z.B. ein Videoanruf möglich, kann man manches direkt klären und etwa Bescheide und Bescheinigungen einsehen. Nimmt der Kontakt ab, besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter abgehängt werden. Schritt halten zu können gehört dazu, auch bei der IT-Ausstattung. Auch an speziellen Lösungen für die schwerbehinderten Kollegen ist zu denken, wenn das nicht schon längst umgesetzt ist. § 164 IV SGV IX sieht ja die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes vor. Zu denken ist z.B. an ein spezielles Headset, eine Lupenbrille oder an bestimmte Lautsprecher, Stichwort personengebundene, individuelle Gefährungsbeurteilung. Die SBV hat den besten Überblick, wo es Probleme geben könnte – auch bei denen, die noch nicht auf der Liste der schwerbehinderten Kollegen stehen.

Was kann die SBV zur Prävention tun?

In den Regelungen zum BEM, § 167 SGB IV, steht in Absatz 1: Sobald es in einem Arbeitsverhältnis mit einem Schwerbehinderten zu personen-, verhaltens- oder betriebsbedingen Schwierigkeiten kommt, muss der Arbeitgeber die SBV einschalten. Noch vor der Arbeitsunfähigkeit, also ganz vorne ansetzen – das bedeutet Prävention. Am besten, bevor Schwierigkeiten ernste Auswirkungen haben. Also nicht warten, bis es irgendwo brennt! Corona hat mit Home-Office, Fehltagen und psychischen Belastungen ganz neue Handlungsfelder für die SBV aufgeworfen. Dreh – und Angelpunkt sind Informationen. Viele Vertrauenspersonen bieten derzeit Online-Sprechstunden an.

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.

All das klingt nach einem Berg an Arbeit. Woher bekommt die SBV Unterstützung?

Eine wichtige und gute Frage. Der Betriebsrat ist auf jeden Fall eine Anlaufstelle, er ist ja für alle Beschäftigten zuständig. Hier kann die SBV eine Allianz schmieden und Themen teilen. Eine andere Möglichkeit ist, in Absprache mit dem Arbeitgeber, die Heranziehung der Vertretung als Unterstützung. Vorgesehen ist dies eigentlich nur in Unternehmen mit mehr als 100 Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten. Aber besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Vielleicht ist die Unterstützung vorübergehend möglich, auch wenn das Gesetz es nicht vorsehen würde. Das ist Verhandlungssache.

Was tun, wenn coronabedingt sogar Arbeitsplätze in Gefahr sind?

Jetzt bekommt der Begriff Prävention eine völlig neue Bedeutung! Denn jetzt geht es darum, sich einen umfassenden Überblick über die Situation im Unternehmen zu verschaffen, gemeinsam mit den Kollegen und dem Betriebsrat Lösungsansätze für die anstehenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu erarbeiten und die Betroffenen in der Umsetzungsphase (Stichwort Stellenabbau!) bestmöglich zu unterstützen.  (CB)

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marcus Ulrich Dillmann

Marcus Ulrich Dillmann

Marcus Ulrich Dillmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er referiert beim ifb seit dem Jahr 2013.

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