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Bereits Ende Juli 2022 hatte das Bundeskabinett ein Gesetz „für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen” beschlossen. Hintergrund ist eine lange überfällige Umsetzung einer EU-Richtlinie für einen besseren Schutz von Whistleblowern, die auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Nun ist das Gesetz endlich auf dem Weg – mit mehr als einem Jahr Verspätung. Was steht drin und was müssen Interessenvertreter jetzt wissen?
Redaktion
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Nur wenige Whistleblower, auch Hinweisgeber genannt, landen mit großen Skandalen in der internationalen Presse. Denn Fälle wie die Facebook-Enthüllungen und die Pandora Papers haben nur die Spitze des Eisbergs gezeigt. In der Praxis werden Hinweisgeber oft als Nestbeschmutzer beschimpft, ihnen drohen arbeitsrechtliche Sanktionen. Dem will die EU-Whistleblower-Richtlinie, die einen einheitlichen Standard zum Schutz von Hinweisgebern vorsieht, ein Ende bereiten. Die Frist zur Umsetzung in Deutschland war seit Dezember 2021 abgelaufen – jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache.
Im Juli 2022 wurde der Regierungsentwurf zum Thema „Hinweisgeberschutz“ öffentlich – seitdem hieß es „still ruht der See“. Am 14. Dezember 2022 kam nun endlich der Rechtsausschuss im Bundestag mit einer Beschlussempfehlung um die Ecke (BT-Drs. 20/4909). Darin enthalten sind Änderungsanträge mehrerer Fraktionen. Was steht jetzt drin?
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus und wird voraussichtlich am 10. Februar 2023 erfolgen, also in der ersten Sitzung im nächsten Jahr. Experten rechnen mit dem Inkrafttreten ab Mitte Mai 2023. Ab dann sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter dazu verpflichtet, ein Meldesystem für Hinweisgeber zu etablieren. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gibt es noch eine kurze Übergangsfrist bis Dezember 2023.
Mit dem neuen Gesetz kommt Arbeit auf Sie als Betriebsrat zu, denn bei der Umsetzung im Unternehmen sind Sie zu beteiligen.
Bleiben Sie frühzeitig auf dem Laufenden – damit es rechtssicher in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden kann. (cbo)
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