Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Wann ist die Genehmigung von Sonntagsarbeit durch die zuständige Behörde rechtswidrig? Hintergrund der Klage war eine behördlich genehmigte Sonntagsarbeit bei Amazon: In der Vorweihnachtszeit 2015 versprach das Unternehmen die kurzfristige Lieferung der Bestellung am selben Tag. Dies und ein erhöhtes Bestellvolumen mussten aufgefangen werden. Durfte der Arbeitgeber das über die Erweiterung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter machen? Nein, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.01.2021, Az. 8 C 3.20
Ein Tochterunternehmen von Amazon beantragte bei der zuständigen Behörde in der Adventszeit 2015 für mehrere Versandlager Sonntagsarbeit, um die erhöhten Bestellungen im Weihnachtsgeschäft bearbeiten zu können. Amazon hatte seinen Kunden versprochen, die Ware kostenlos am Tag der Bestellung zu liefern („Same Day Delivery"). Die Behörde erteilte eine entsprechende Genehmigung für jeweils 800 Arbeitnehmer, um einen unverhältnismäßigen Schaden – einen Überhang von ca. 500.000 unbearbeiteten Bestellungen bis Weihnachten – zu verhindern. Hiergegen reichte die Gewerkschaft Ver.di Klage ein.
Das Bundesverwaltungsgericht gab der Gewerkschaft recht.
Nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG) kann die zuständige Behörde an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen die Beschäftigung von Arbeitnehmern bewilligen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern. Besondere Verhältnisse im Sinne des Gesetzes sind laut Bundesverwaltungsgericht Sondersituationen, die ihre Ursache außerhalb des Betriebs haben. Das Versprechen, die Ware am Tag der Bestellung zu liefern ist jedoch eine Ursache, welche die Amazon-Tochter selbst geschaffen hat – also eine innere Ursache für die vorübergehende Sondersituation. Die Ausnahmevorschrift des § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG greift damit nicht. Die Ursache für eine Sondersituation muss auß0erhalb des Betriebs liegen. Die Genehmigung des Antrags auf Sonntagsarbeit während der Adventszeit durch die zuständige Behörde war rechtswidrig.
Als Betriebsrat haben Sie die Aufgabe, die Einhaltung der geltenden Gesetze zu überwachen, also auch die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Treten Sie rechtzeitig mit dem Arbeitgeber in Kontakt, wenn es Anzeichen gibt, dass dieser aufgrund einer eigenen Entscheidung eine Ursache für eine besondere Bedarfssituation schafft. Im Rahmen von Schichtarbeitsmodellen können Sie außerdem Ihren Einfluss aufgrund Ihrer Beteiligungsrechte nutzen. (jh)