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Aktiva

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Stand:  10.7.2023
Lesezeit:  01:15 min

Die Aktiva oder auch Aktivseite ist die linke Seite der Bilanz und zeigt, welche Vermögensgegenstände (auch „Aktiva“ genannt) im Unternehmen zum Stichtag vorhanden sind. 

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Begriff

Der handelsrechtliche Jahresabschluss besteht im Kern aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanz stellt zum Ende des Geschäftsjahres die Vermögenslage und Finanzlage der Gesellschaft dar. Als Vermögenslage werden alle Vermögensgegenstände bezeichnet, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden. Sie werden im Rahmen der Inventur erfasst und bewertet. Aus Sicht des Bilanzbetrachters werden diese Vermögensgegenstände auf der linken Seite, der Aktivseite abgebildet. Die Bezeichnung der Aktiva und die Reihenfolge der Aufzählung ist für Kapitalgesellschaften in § 266 HGB festgelegt.

Erläuterung

Im Rahmen der Jahresabschlussanalyse wird auch die Entwicklung der Aktiva betrachtet. Auf der Aktivseite sind das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen zu unterscheiden. Speziell über die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich erkennen, ob und in welche Art von Vermögensgegenständen das Unternehmen investiert.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Aktivwerte in der Bilanz zeigen Stichtagswerte zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. Speziell im Anlagevermögen resultieren die Differenzen aus Käufen, Verkäufen, Abschreibungen und Zuschreibungen der Aktiva. Diese wichtigen Hintergrundinformationen bildet der Anlagespiegel im Anhang ab.

Rechtsquelle

§ 266 Abs. 2 HGB

Seminare zum Thema:
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Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil I
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