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Aktiva

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Stand:  10.7.2023
Lesezeit:  01:15 min

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Begriff

Der handelsrechtliche Jahresabschluss besteht im Kern aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanz stellt zum Ende des Geschäftsjahres die Vermögenslage und Finanzlage der Gesellschaft dar. Als Vermögenslage werden alle Vermögensgegenstände bezeichnet, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden. Sie werden im Rahmen der Inventur erfasst und bewertet. Aus Sicht des Bilanzbetrachters werden diese Vermögensgegenstände auf der linken Seite, der Aktivseite abgebildet. Die Bezeichnung der Aktiva und die Reihenfolge der Aufzählung ist für Kapitalgesellschaften in § 266 HGB festgelegt.

Erläuterung

Im Rahmen der Jahresabschlussanalyse wird auch die Entwicklung der Aktiva betrachtet. Auf der Aktivseite sind das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen zu unterscheiden. Speziell über die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich erkennen, ob das Unternehmen investiert und in welche Art von Vermögensgegenständen investiert wird.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Aktivwerte in der Bilanz zeigen Stichtagswerte zum jeweiligen Ende des Geschäftsjahres. Speziell im Anlagevermögen resultieren die Differenzen aus Käufen, Verkäufen, Abschreibungen und Zuschreibungen der Aktiva. Diese wichtigen Hintergrundinformationen bildet der Anlagespiegel im Anhang ab.

Rechtsquelle

§ 266 HGB

Seminare zum Thema:
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Schlagfertigkeit und Argumentationstechniken für den Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss Fresh-up
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