Lebensarbeitszeitkonten bezeichnen die bezahlte Freistellung vom Beruf – das kann für einen beschränkten Zeitraum während des Arbeitslebens passieren oder an dessen Ende. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten dazu existieren, was mit Ihrem Wertguthaben bei einem Arbeitgeberwechsel passiert und welche gesetzlichen Grundlagen Sie kennen müssen.
Welche bezahlten Freistellungen sind möglich?
- Während des Arbeitslebens – in jungen Jahren
Erst mal in die berufliche Weiterbildung investieren, z.B. vom Facharbeiter zum Techniker. Später geht’s dann ans Häusle-Bauen (mit Eigenleistung). Wenn dann Kinder kommen: Wie wär’s mit einer Verlängerung der Elternzeit?
- Bei familiären / sozialen Verpflichtungen
Unsere Elterngeneration kann die Zeit als Rentner immer länger genießen. Manchmal kommt dann altersbedingt ein Pflegefall. Die gesetzliche Freistellung ist oft zeitlich oder finanziell nicht ausreichend.
- Am Ende des Arbeitslebens
Die Regelaltersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Rente steigt bekanntlich schrittweise auf das 67. Lebensjahr. Wer früher raus will muss mit „Abschlägen“ rechnen oder benötigt 35 bzw. 45 Beitragsjahre. Wie schön wäre es, wenn auf dem Langzeitkonto ein Wertguthaben angespart ist, welches ein Ausscheiden zwei bis drei Jahre früher mit normalen Bezügen ermöglicht!
Auch eine Kombination mit einer Altersteilzeitregelung ist möglich. So kann im Blockmodell die Arbeitsphase durch Entnahme aus dem Lebensarbeitszeitkonto verkürzt werden.
Welche Entnahmen in Geld sind möglich?
Bei Teilzeit oder Altersteilzeit kann das Entgelt z.B. auf das bisherige Vollzeit-Brutto aufgestockt werden. (Bei anderen Arbeitszeitverkürzungen sind evtl. die gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen zu beachten!)
Abgabenfreiheit mit aufschiebender Wirkung
In der Ansparphase fallen keine Abzüge für Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Es wird also das entsprechende Brutto-Entgelt eingezahlt und verzinst. Das ist gut für einen langfristigen Zinseszins-Effekt!
Wertguthaben wird in Geld geführt
Alle Einzahlungen werden in Euro umgerechnet. Das so gebildete Kapital wird je nach Anlageform verzinst. Sogar die Zinsen erhöhen den späteren Freistellungsanspruch!
Wie sicher ist das Wertguthaben?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ab einem bestimmten Schwellenwert das angesparte Wertguthaben gegen seine Insolvenz zu sichern und an einen Finanzdienstleister auszulagern.
Welche gesetzliche Rechtsgrundlage gibt es?
Die wesentlichen Regelungen finden sich im SGB IV und den dazu ergangenen Rundschreiben der „Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger“ sowie des „Bundesministerium der Finanzen“.
Welche tariflichen Regelungen gibt es?
Mit fast allen Gewerkschaften sind inzwischen Tarifverträge zum Thema „Lebensarbeitszeitkonto“ geschlossen. In der Metall-/Elektro-Industrie gilt dies z.B. für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen und in der Chemie-Branche findet sich die Regelung z.B. im Tarifvertrag „Demografie“.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Soweit keine tarifliche Regelung besteht ist eine Betriebsvereinbarung zum Thema Langzeitkonto leider nicht erzwingbar. Es handelt sich dann um eine freiwillige Betriebsvereinbarung.
Was geschieht mit dem Lebensarbeitszeitkonto bei Arbeitgeberwechsel?
Grundsätzlich ist das Wertguthaben (einschl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) auf den Folgearbeitgeber übertragbar. Stimmt dieser jedoch einer Übertragung nicht zu, besteht die Möglichkeit das Wertguthaben ab einem bestimmten Schwellenwert auf ein Sonderkonto bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ zu übertragen. Sollte auch diese Möglichkeit nicht greifen wird das Wertguthaben – nach Abzug der noch nicht gezahlten Lohnsteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge – ausgezahlt.
Fazit
Das Lebensarbeitszeitkonto ist das passende personalwirtschaftliche Instrument für eine mitarbeiterorientierte Gestaltung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.