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News Arbeitszeit "Samstags gehört Vati mir!" – zur historischen Entwicklung der Arbeitszeit

"Samstags gehört Vati mir!" – zur historischen Entwicklung der Arbeitszeit

Arbeitszeitgesetz

82 Stunden pro Woche arbeiten? Kaum vorstellbar. Nach § 3 des Arbeitszeitgesetzes arbeiten Arbeitnehmer in Deutschland täglich nicht mehr als acht Stunden. Das war nicht immer so. Ein historischer Rückblick.

Avatar Katrin Baumer

Katrin Baumer

Stand:  8.3.2016
Lesezeit:  02:15 min
arbeitszeitgesetz | © AdobeStock | 267830339 | Tryfonov

Stellen Sie sich vor, Sie versuchen, im Mittelalter über den Achtstundentag zu sprechen. Sie würden auf Irritation stoßen. Wann und wie lang die Leute arbeiteten, hing von Faktoren ab wie den Tageszeiten, Jahreszeiten oder religiösen Feierlichkeiten. Auch das Arbeits- und Wohnstätte in der hauptsächlich landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft nicht voneinander getrennt waren, verhinderte eine klare Trennung von Arbeitszeit und freier Zeit.

Freizeit wird Mangelware – die Industrialisierung

Mit der beginnenden Industrialisierung veränderten sich die Verhältnisse. Wohn- und Arbeitsplatz verlagerten sich auf unterschiedliche Orte und die Gebundenheit an Maschinen löste die Gebundenheit an Tages- und Jahreszeiten ab: Die Maschinen sollten immer laufen. Die neu definierte Abgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit bedeutete also gewissermaßen die Abwesenheit der Freizeit. Durch die immer größer werdende Überlastung der Arbeiter vergrößerte sich auch die Schere zwischen den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Waren Unternehmer und Fabrikbesitzer hauptsächlich an einer Produktions- und Profitsteigerung interessiert, waren die Arbeitnehmer auf den geringen Arbeitslohn angewiesen um ihre Familie ernähren zu können. Und wer nicht funktionierte, wurde ersetzt – die Arbeitslosenwarteschlange war lang.

Arbeiterkämpfe und Streiks – die politische Situation macht’s

Am 15. Januar 1885 bezog Otto von Bismarck vor dem Reichstag Position: Bezeugte er auch Empathie in Bezug auf die schwierige Situation der Arbeiternehmer, so wies er doch darauf hin, dass der wichtigste Industriezweig die Exportindustrie sei, die keinesfalls „konkurrenzunfähig mit dem Auslande“ sein dürfe. In Bezug auf ein Arbeitsschutzgesetz passierte zunächst also nicht viel.

Doch die Differenzen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zuge der Industrialisierung hatten dazu geführt, dass sich neu gegründete Arbeitervereine und Gewerkschaften für eine Regelung und gleichzeitige Senkung der Arbeitszeiten einsetzten. Eine radikale Ausformung waren Arbeitskämpfe und Streiks, die in Einzelfällen zu Erfolgen führten.

Die Forderungen drangen bis in die Politik – 1877 reichten sozialdemokratische Abgeordnete im Reichstag einen Gesetzesentwurf ein, der einen zehnstündigen Arbeitstag vorschrieb und abgelehnt wurde.

Der Achtstundentag wurde in Deutschland zum ersten Mal 1918 gesetzlich festgelegt. Bereits 1866 forderte die Internationale Arbeiter Assoziation auf dem Genfer Kongress seine Einführung. Da das Gesetz allerdings nur befristet im Rahmen der Demobilisierungsverordnungen nach dem ersten Weltkrieg wirkte, standen Gewerkschaften und Arbeiterbewegungen nach wie vor mit den Interessen der Arbeitgeber im Clinch. Die Arbeitgeber argumentierten mit Produktionseinbußen, die ihrer Meinung nach dem Achtstundentag geschuldet waren, die Gewerkschaften begründeten das mit schlechten Lebensverhältnissen, niedrigen Löhnen und veralteten Maschinen.

Als die SPD aus dem Reichstag ausschied, waren sowohl der Achtstundentag als auch die 48-Stunden-Woche soweit ausgehöhlt, dass sie durch mehrere Ausnahmeregelungen untergraben werden konnten. Sozialpolitische Kämpfe bis zur Weltwirtschaftskrise brachten keine nennenswerten Veränderungen. Nach dem „schwarzen Freitag“ und der folgenden Massenarbeitslosigkeit waren die Gewerkschaften derart geschwächt, dass sie sich stark in der Defensive sahen.

Die Machtergreifung der Nationalsozialisten und der Rüstungswettbewerb setzten sämtliche Arbeitszeitregelungen außer Kraft. Unter staatlicher Kontrolle erhöhte sich die Arbeitszeit auf etwa 50 Stunden pro Woche, ab 1943 auf bis zu 70 Stunden.

Wie war das nun mit Vati? – der Kampf um Arbeitszeitverkürzung

Erst mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Wiederaufbau Deutschlands änderten sich die Verhältnisse. Standen zunächst die Debatten um die Arbeitszeit im Hintergrund, schrieb der Alliierte Kontrollrat die Wiedereinführung des Achtstundentags vor. Auch der Samstag zählte als Arbeitstag. Grund für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), sich ab den 1950er-Jahren stark für eine 40-Stundenwoche zu machen. Unter dem Slogan „Samstags gehört Vati mir!“ setzte sich der DGB für ein arbeitsfreies Wochenende ein, um körperlichen und seelischen Schäden von Arbeitnehmern vorzubeugen.

Der Wandel der Arbeitszeitenregelung

Das Arbeitszeitgesetz, wie wir es heute kennen, trat am 6. Juni 1994 in Kraft. Unter § 3 wird die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer auf acht Stunden festgesetzt. Verlängert kann sie nur werden, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ 

Dass der Wandel der Arbeitszeitenregelung damit nicht abgeschlossen ist, zeigt die wachsende Bedeutung von flexiblen Arbeitszeiten. Gleit- und Teilzeitmodelle und auch die nicht mehr zwingende Anwesenheit am Arbeitsplatz in einigen Berufsfeldern reagieren auf neue gesellschaftliche Umstände.

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