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Seit dem Stichtag 01.10.22 gab es eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung, die eigentlich bis zu 07.04.23 gelten sollte. Jetzt plant Bundearbeitsminister Hubertus Heil, diese vorzeitig schon zum 02.02.23 aufzuheben. Warum? Laut Aussage des Bundesarbeitsministers sei die Bevölkerung zunehmend immunisiert und die Zahlen der Neuinfektionen würden sinken. Was ist für Sie als Betriebsrat zu tun und was ist aus dem Recht auf Home-Office geworden?
© AdobeStock_340945027Maria Sbytova
Home-Office? Von Verpflichtung keine Spur.
Eigentlich sollte zum Stichtag 01.10.22 das Recht auf Arbeit im Home-Office wiederkommen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte im Herbst 2022 eine entsprechende Neuauflage der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung angekündigt. Dann kam plötzlich die Kehrtwende: Nun war nur davon die Rede, dass der Arbeitgeber das Angebot von Home-Office „prüft“ – von Verpflichtung keine Spur.
„Corona-Arbeitsschutzverordnung winterfest gemacht“ – unter diesem Titel kündigte das Bundesarbeitsministerium schließlich die neuen Regelungen an. Denn vom 01.10.22 an galt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung - ursprünglich bis zum 07.04.23.
So stand es in der seit dem 01.10.2022 geltenden Fassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Laut aktuellen Presseberichten soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung im Rahmen einer Minister-Verordnung vorzeitig aufgehoben werden. Die Hygiene-Maßnahmen hätten zu Beginn der Pandemie gute Dienste geleistet und in Betrieben Ansteckungen und Arbeitsausfälle vermieden. Doch jetzt sei die Bevölkerung zunehmend immunisiert und deswegen seien bundesweite Vorgaben zum betrieblichen Schutz vor Corona nicht mehr nötig.
So lange die Corona-Schutzverordnung gilt, sind Unternehmen durch eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen.
Zum 02.02.2023 soll die Verordnung aufgehoben werden. Prüfen Sie als Betriebsrat, welche Schutzmaßmaßnahmen Sie ab Februar nicht mehr zwingend verfolgen müssen. Und wollen!
Eine aktuelle Umfrage zeigt: Home-Office ist beliebt.
Eine aktuelle Umfrage zeigt, wie beliebt das Arbeiten im Home-Office inzwischen ist. Denn obwohl die Arbeitgeber seit März 2022 nicht mehr in der Pflicht sind, arbeitet trotzdem fast ein Viertel der Berufstätigen regelmäßig weiterhin von zu Hause aus: Der Anteil der Beschäftigten im Home-Office lag im August bei 24,5 Prozent. Bei Dienstleistungsberufen ist die Quote mit 35,5 Prozent besonders hoch. Dies hat das Münchner ifo-Institut herausgefunden. Vielleicht ist jetzt Ihr nächstes Hauptthema als Betriebsrat, eine (aktualisierte) Betriebsvereinbarung zum Home-Office auf den Weg zu bringen?
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