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Deutschland niest und schnupft!

Die Heuschnupfen-Saison stresst viele Arbeitnehmer – was tun als Betriebsrat?

Frühblüher wie Hasel und Erle sind bereits seit einigen Wochen unterwegs und stäuben intensiv in unsere Atemluft. Aber auch Eiben, Zypressengewächsen, Pappeln oder Ulmen verteilen Ihre Pollen an immer mehr Orten. Heuschnupfen und Co. sind nicht nur lästig, sondern beeinträchtigen die Gesundheit – was bedeutet das für den Alltag im Job? Und wie können Sie als Betriebsrat den Betroffenen helfen?

Stand:  3.4.2023
Lesezeit:  02:45 min
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Heuschnupfen im Job | © AdobeStock | Ingo Bartussek

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben etwa 15 Prozent der Deutschen Heuschnupfen, und fast neun Prozent leiden an Asthma bronchiale. Heuschnupfen wirkt sich hauptsächlich auf die Nasenwege aus, während Asthma die Lunge betrifft und zu Atemnotanfällen führen kann. Allergische Erkrankungen haben seit den 1970er-Jahren in Ländern mit westlichem Lebensstil stark zugenommen haben und sind auf einem hohen Niveau stabil geblieben sind. Alarmierend: Die Zahl der Asthmaerkrankungen nimmt weiter zu.

Ein fiktives Beispiel aus der Praxis

Betrachten wir doch mal den fiktiven Arbeitsplatz von Martin Meyer. Frische und kühle Frühlingsluft strömt über das offene Fenster in sein Büro. Die gelben Blütenstände der alten Hängebirke vor dem Bürogebäude verschönern seine Aussicht – wäre da nicht die Tatsache, dass der 32-jährige Sachbearbeiter unter einer heftigen Pollenallergie leidet. Die geschwollenen Augen tränen, die Nase ist vom vielen Putzen wund. Martin schleppt sich durch seine Aufgaben. Die Konzentration lässt immer wieder nach, gefühlt krabbeln Ameisen durch sein Gehirn. Sein Stress steigt, denn am Ende des Arbeitstages will er seine Aufgaben genauso erledigt haben wie seine gesunden Kollegen. Auch wenn er den Gedanken als Naturliebhaber immer wieder verdrängt: Heute reicht´s ihm! Er schreibt an den Betriebsrat: Die Birke muss weg!

Beseitigung eines allergieauslösenden Baumes, geht das?

Der Verwaltungsgerichthof in München hat z.B. 2012 festgestellt:  Eine Allergie gegen Bäume rechtfertigt nicht, dass diese gefällt werden müssen. Bei einem Fällantrag eines nach einer Baumschutzverordnung geschützten Baumes kommt es ausschließlich auf bodenbezogene Belange an. Personenbezogene Belange, wie z.B. eine Allergie des Anwohners, führen dagegen nicht zur Fällgenehmigung. (25.04.2012, Az.: 14 B 10.1750)

Schlechte Karten für den Wunsch vom Kollegen Meyer. Doch Sie als Betriebsrat können helfen. Prüfen Sie nach einer Büro- oder Betriebsbegehung, ob spezielle Maßnahmen die Symptome des geplagten Kollegen lindern können. Ziehen Sie dabei am besten gleich den Betriebsarzt mit hinzu.

Die Beantwortung dieser Fragen könnte Martin Meyer helfen:

  • Wo ist der Lüftungsausgang der Klimaanlage? 
  • Leitet diese eventuell Pollen direkt ins Büro?
  • Muss der Filter der Klimaanlage erneuert werden?
  • Kann ein spezielles Luftfiltergerät im Büro helfen?
  • Entlastet ein Bürowechsel Martin Meyer gesundheitlich?
  • Gibt es Kreuzallergien von Meyer, die seine Symptome verstärken (z.B. Hausstaub)
  • Hat er zuhause auch so starke Symptome und wenn nein, könnte er gegebenenfalls einen Teil seiner Aufgaben im Home-Office erledigen?Variieren die Nies- und Schnupf Attacken zeitlich (Pollenflugzeiten), dann kann vielleicht eine Verlagerung der Arbeitszeit helfen?
  • Prüfen Sie, wie oft das Büro durch die Reinigungskräfte gesaugt oder gewischt wird.

Krankschreibung als Ausweg?

Fakt ist: Nicht alle Allergiker sind an jedem Tag immer voll leistungsfähig. Wichtig: Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, das hängt von den individuellen Symptomen ab und muss von einem Arzt festgestellt werden. 

Was tun, wenn der Arbeitgeber diese Arbeitsunfähigkeit anzweifelt? 

In einer Erklärung des gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heißt es sinngemäß, dass eine Arbeitsunfähigkeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer seinen Tätigkeiten im Job nicht mehr ausüben kann.  Oder nur unter der Gefahr ausüben kann, dass sich seine Krankheit womöglich verschlimmert. Der Arbeitnehmer gilt auch als arbeitsunfähig, wenn ihm die Tätigkeit gesundheitlich so schadet, dass er davon arbeitsunfähig wird. Bei dieser Definition wird schnell klar: Mit zugeschwollenen Augen an der Bandsäge oder Druckerpresse? Das geht gar nicht! 
Zweifelt der Arbeitgeber das Attest des Arztes an, dann muss durch vorgebrachte Zweifel dieses Attest erschüttert werden. Das heißt: Der Arbeitgeber muss tatsächliche Umstände darlegen bzw. beweisen, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben.

Lösungen sind immer da – man muss sie nur finden

Bevor es eskaliert: Darüber reden hilft!

Zusätzlich leiden die von Allergien geplagten Kollegen manchmal unter Vorurteilen: „Das bisschen Niesen – stell dich nicht so an!“ Nicht gerade motivierend! 
Aber: Lösungen sind immer da – man muss sie nur finden. Wichtig ist eine intensive Absprache der Betroffenen mit der Führungskraft, die durch eine gezielte Arbeitsverteilung, Arbeitsplatzverteilung oder Arbeitszeitverteilung unterstützen kann. 
Findet der Kollege im Betrieb kein offenes Ohr beim Chef, dann unterstützen Sie ihn in Ihrer Funktion als Betriebsrat im Gespräch. Machen Sie konstruktive Lösungsvorschläge; auch um häufige Krankmeldungen zu vermeiden.
Unterstützen Sie Ihre betroffenen Kollegen und helfen Sie Ihnen durch die Pollensaison. Am besten ohne disziplinarische Maßnahme des Arbeitgebers! Im Fall Martin Meyer haben ein Bürotausch zur anderen Seite des Firmengebäudes sowie ein Luftfilter schon eine Linderung gebracht. Und das Beste: Der Kollege, der getauscht hat, war sehr glücklich über das neue Büro mit bester Aussicht auf die Hängebirke! (sw)

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