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Dürfen Arbeitnehmer Weihnachtspräsente annehmen?

Geschenkt!

Eine Flasche Wein, ein Paket mit Lebkuchen oder ein Gutschein: Viele Kunden und Zulieferer bedanken sich zum Jahresende bei Mitarbeitern anderer Firmen mit kleineren oder auch größeren Geschenken. Doch dürfen die Kollegen solche Geschenke überhaupt annehmen?

Stand:  7.12.2016
Lesezeit:  02:30 min
Dürfen Arbeitnehmer Weihnachtsgeschenke annehmen? | © Fotolia.com | yellowj

Die Antwort auf die Frage, ob Arbeitnehmer Weihnachtspräsente anderer Firmen annehmen dürfen, lautet wie so oft: Es kommt darauf an.

Nicht sorglos alles annehmen

Blättert man in den Gesetzen, findet man in § 299 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Regelung , dass beim geschäftlichen Verhältnis nichts angeboten bzw. angenommen werden darf, was eine Gegenleistung im Sinne eines Wettbewerbsvorteils mit sich bringt bzw. die Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzt. Amtsträger machen sich der Bestechlichkeit schuldig, wenn sie für eine Gegenleistung einen Vorteil annehmen (§ 331 f StGB).

Aus diesen Regelungen lässt sich herauslesen, dass es wohl darauf ankommt, wie beinflussbar Geschenke einen Arbeitnehmer machen – die Grenze zum Bestechungsverdacht ist schmal. Im Umkehrschluss bedeutet dies für Arbeitnehmer, dass sie sensibilisiert sein müssen und nicht sorglos alles annehmen sollten.

Weitreichende Mitbestimmungsrechte

Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber eine Anweisung, dass Geschenke nicht (mehr) angenommen werden dürfen, nicht einseitig erlassen. Denn es handelt sich nicht um schlichte Arbeitsanweisungen, vielmehr ist die Ordnung im Betrieb betroffen. Damit hat der Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Ethik- bzw. Compliance-Richtlinien

Üblicherweise werden Regelungen  zur Annahme von Geschenken oder Einladungen in den Compliance-Richtlinien des Unternehmens getroffen.

Angefangen hat die deutliche Sensibilisierung in den Unternehmen mit der wohl größten Korruptionsaffäre der deutschen Wirtschaftsgeschichte: Vor zehn Jahren stürmten mehrere hundert Beamte Geschäftsräume von Siemens sowie Privatwohnungen zahlreicher Mitarbeiter. Schmiergeld lautete der Vorwurf, die gerichtliche Aufarbeitung dauerte lange. Heute hat Siemens Compliance-Richtlinien, nach denen genehmigungsbedürftige Zuwendungen, z.B. die Einladung zu Unterhaltungsveranstaltungen und sonstige Zuwendungen (insbesondere Geschenke und Essenseinladungen), über ein spezielles Tool genehmigt werden müssen. Aus dem finanziellen und Image-Schaden hat man bei Siemens gelernt.

Was bedeutet das nun für die Geschenke anderer Firmen? Ganz einfach, man sollte gerade in der Vorweihnachtszeit die Regeln des eigenen Unternehmens zum Thema Geschenke gut kennen. Oftmals sehen diese vor, dass Präsente bis zu einem bestimmten geringen Wert (z.B. bis 30 €) zulässig sind, nicht aber darüber hinaus.

Und was ist, wenn es keine Richtlinien gibt?

Fehlen bislang klare Regelungen im Unternehmen, dürfen Mitarbeiter natürlich trotzdem keine Geschenke annehmen, die unmittelbar von einer Gegenleistung abhängen – das ist selbstverständlich. Letztlich sind immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend. Allgemein gelten Geschenke allgemein als akzeptabel, wenn sie einen Wert von ca. 20 bis 30 € nicht überschreiten. Im Zweifel sollte man sich vor der Annahme aber mit dem Betriebsrat bzw. dem Vorgesetzen beraten.

Übrigens: Beamte oder Angestellte von Bund und Land dürfen grundsätzlich keine Geschenke annehmen. Ausnahmen sind nur durch die Zustimmung durch Vorgesetzte möglich.

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