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Ein kurzer Anruf, ein Ansprechen auf dem Flur, eine E-Mail an den Betriebsrat: Egal auf welchem Weg ein Kontakt zustande kommt, das anschließende Erstgespräch hat eine wichtige Funktion für die Konfliktberatung. Wir zeigen, worauf es beim ersten Eindruck ankommt.
Redaktion
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Im Erstgespräch mit Ratsuchenden ist nicht nur Ihr Können gefragt: Auch Sie erhalten in dieser Phase einen ersten Eindruck vom Konflikt und können den weiteren Ablauf der Konfliktberatung erklären und mögliche Fragen erläutern.
In der Praxis haben sich eine Reihe von Aspekten für die Gestaltung des Rahmens des Erstgesprächs als hilfreich erwiesen:
Versuchen Sie, nach der Klärung dieser Rahmenbedingungen, mit offenen Fragen, einen ersten Eindruck vom Konflikt zu bekommen.
Folgende Fragen sollten Sie im Anschluss an das Erstgespräch beantworten können:
Im Gesprächsverlauf kann es helfen, das Gehörte selbst zusammenzufassen – so demonstrieren Sie, dass Sie aktiv zuhören und können mögliche Missverständnisse direkt aufdecken. Vermeiden Sie in der ersten Konfliktberatung Bewertungen und Lösungsvorschläge sondern erläutern Sie, was Sie als nächstes tun wollen. Vereinbaren Sie zum Abschluss des Erstgesprächs bzw. zum Ende der reservierten Zeit einen neuen Termin – so fühlt sich Ihr Gegenüber schon ab dem ersten Termin der Konfliktberatung gut aufgehoben.
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