Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben gem. § 37 Abs. 2 BetrVG einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Freistellung, um ihre JAV-Aufgaben erfüllen zu können und notwendige Schulungen und Seminare zu besuchen.
Katrin Neuner
ifb- Produktmanagerin
© Christoph A. Gramann - ifb
Das bedeutet: JAV-Mitglieder können ihre Amtstätigkeit grundsätzlich während der Arbeits- und Ausbildungszeit ausüben. Die Verpflichtungen aus der JAV-Tätigkeit stehen somit über den Pflichten der Arbeitsverträge.
Das Gesetz verlangt zwei Bedingungen für eine Arbeitsbefreiung.
1. Es muss sich um die Durchführung einer Aufgabe als Jugend- und Auszubildendenvertreter handeln wie z.B.
und
2. die Arbeitsbefreiung muss zur ordnungsgemäßen Durchführung der Tätigkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich sein.
Erforderlichkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit notwendig ist, damit die Jugend- und Auszubildendenvertretung ihre gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.
Die Regelungen zur Freistellung beziehen sich auch auf Bildungsveranstaltungen, die Kenntnisse für die JAV-Arbeit vermitteln (§ 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG).
Wer JAV-Arbeit leistet, braucht keine Verdiensteinbußen hinzunehmen. §§ 65 Abs. 1 i.V.m. 37 Abs. 2 BetrVG gewährt einen Anspruch auf Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Für die Dauer der JAV-Arbeit erhält das JAV-Mitglied das Entgelt, das es bekommen hätte, wenn es die volle Arbeitszeit für berufliche Tätigkeiten aufgewandt hätte.
Kontakt zur Redaktion
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wenden Sie sich gerne direkt an unsere Redaktion. Wir freuen uns über konstruktives Feedback!