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Müssen Arbeitnehmer im Urlaub eigentlich für ihren Chef erreichbar sein? Oder ist es o.k., wenn das Handy aus und das E-Mailprogramm offline ist?
© reichdernatur | AdobeStock
Arbeit ist Arbeit und Urlaub ist Urlaub! Als Arbeitnehmer müssen Sie im Erholungsurlaub grundsätzlich nicht für den Chef erreichbar sein, nicht ans Telefon gehen und keine E-Mails lesen oder beantworten. Handy ausschalten, Stecker ziehen, PC runterfahren: Wer Urlaub hat, der sollte einfach mal richtig abschalten.
Das hat auch das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 405/99) vor einigen Jahren bestätigt: Nur bei „zwingenden Notwendigkeiten, die einen anderen Ausweg nicht zulassen“ darf ein Arbeitgeber den Urlaub eines Mitarbeiters abbrechen oder unterbrechen lassen. (CB)
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