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JAV

JAV-Schulungsanspruch: Was heißt das?

Seminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) darfst Du zu Schulungen fahren, die der Arbeitgeber bezahlt. Dafür musst Du keinen Urlaub nehmen; außerdem bekommst Du Deine Ausbildungsvergütung bzw. Deinen Arbeitslohn weiter wie gewohnt.

Stand:  7.3.2019
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Die JAV- Wann dürfen wir zum Seminar | © WavebreakmediaMicro — stock.adobe.com

Darf ich mir das Seminar aussuchen?

Wichtig ist, dass das Seminar für eure Arbeit als JAV „erforderlich" ist, also dass ihr das Seminar für eure Arbeit als JAV braucht.

Grundlagenseminare brauchen alle JAV-Mitglieder. Denn nur wer sich eine gute Basis an Wissen schafft, kann seine Aufgaben erfüllen. Grundlagenseminare sind Pflicht!

Spezialseminare bieten, wie der Name schon sagt, spezielles Wissen. Wer zum Spezialseminar will, muss dafür passende Argumente gegenüber dem Arbeitgeber liefern. Überlegt euch, wie euch das spezielle Seminar für eure Aufgaben in der JAV hilft. Ist das Thema im Betrieb gerade aktuell? Oder braucht ihr das Wissen als JAV-Vorsitzende? Oder sind die Azubis unzufrieden wegen etwas?

Tipp: Ob es ein Grundlagen- oder ein Spezialseminar ist, das ist beim ifb gekennzeichnet.

Wer zahlt dafür?

Die Kosten des Seminars übernimmt der Arbeitgeber, also Seminargebühren, Reisekosten, Verpflegung und Übernachtung vor Ort. Außerdem bekommst auch Dein Arbeitsentgelt bzw. die Ausbildungsvergütung wie gewohnt weiter. Und dafür musst Du keinen Urlaub nehmen!

Wie geht's los?

Zuerst ist die JAV am Zug: Überlegt euch, wer zu welchem Seminar soll. Viel Spaß beim Aussuchen! Denkt beim Termin eventuell auch an Urlaubszeiten. Wenn ihr alles ausgesucht hat, fasst ihr darüber einen Beschluss.

Dann übernimmt der Betriebsrat, weil die JAV keine unmittelbar gegenüber dem Arbeitgeber wirksamen Beschlüsse fassen kann. Leitet euren Beschluss also an den Betriebsrat weiter und beantragt dessen Beschluss über die Seminarteilnahme. Wichtig: Bei dieser Beschlussfassung des Betriebsrats haben die Mitglieder der JAV gemäß § 67 Abs. 2 BetrVG volles Stimmrecht.

Was ist, wenn ich Ersatzmitglied bin?

Auch Ersatzmitglieder dürfen grundsätzlich an Schulungen teilnehmen. Voraussetzung ist aber, dass sie in der Vergangenheit schon häufiger zur JAV-Arbeit herangezogen worden sind und das auch in der Zukunft zu erwarten ist.

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