Bereits im Februar 2024 hatte der Haushaltsgerätehersteller Miele wegen sinkender Nachfrage und Produktionsdruck angekündigt, Stellen streichen und verlagern zu wollen. Insgesamt sollen 1.300 Stellen in Deutschland wegfallen, allein 700 Arbeitsplätze werden vom Hauptstandort in Gütersloh ins polnische Ksawerów verlegt, wo künftig nahezu die komplette Montage der Waschmaschinen erfolgen wird (wir berichteten).
Geringere Abfindungen für die meisten
Im Juni 2024 wurde mit der IG Metall ein „Zukunfts- und Sozialvertrag“ ausgehandelt, der die deutschen Standorte bis 2028 sichert und ein „freiwilliges Ausstiegsprogramm mit großzügigen Abfindungen und einer sozialen Komponente“ beinhaltet, so „Stern“ und „Capital“. Dabei kam auch heraus, was ausstiegsbereite Mitarbeiter erhalten sollen: bis zu 270.000 Euro! Allerdings – und das wird an vielen Stellen vergessen – ist das der Maximalbetrag, bei dem die Abfindungen gedeckelt sind. Dieser wird also lediglich im Einzelfall bei langer Betriebszugehörigkeit und entsprechendem Verdienst ausgezahlt, außerdem wird das Alter und die Zahl der Kinder berücksichtigt. Für die meisten dürfte eine mögliche Abfindung deutlich geringer ausfallen.
Nichtsdestotrotz hat laut der Magazine eine Miele-Sprecherin bestätigt, dass die Abfindungen zu den höchsten in Deutschland zählen: „Wir haben uns auf diesen Deckelbetrag geeinigt, um eine faire Lösung für ausscheidende Mitarbeiter zu finden.“
Wie Radio Gütersloh berichtet (Stand: 22.8.) habe man sich zwar auf den Abfindungsdeckel geeinigt, der Vertrag müsse aber noch ausgehandelt werden. Dies soll in Kürze passieren.
Prominente Unternehmen haben es vorgemacht
Fakt ist: Mit den hohen Abfindungsangeboten steht Miele keineswegs allein da. Auch der Pharmakonzern Bayer wollte sich mit einem Stellenabbau aus der Krise hieven. Das „Handelsblatt“ hatte davon berichtet, dass Abfindungen von Mitarbeitern im Höchstfall bis zu 52,5 Monatsgehälter betragen können. Ebenso hatte Software-Gigant SAP im Frühjahr angekündigt, Stellen abbauen zu wollen. Hierfür wurden großzügige Regelungen für einen Vorruhestand und ein Freiwilligenprogramm für ein Ausscheiden mit Abfindung angeboten. Beides wurde laut „Heise“ stärker nachgefragt als SAP vorgesehen hatten. Bei Volkswagen wiederum waren bei entsprechender Betriebszugehörigkeit und Tarifgruppe sogar Abfindungen von bis zu 450.000 Euro im Gespräch. Ähnlich wie bei Miele hieß es auch hier, dass diese Höchstsumme nur selten ausgezahlt werden dürfte.
So oder so bleiben derart hohe Abfindungen die Ausnahme und sind weitestgehend Mitarbeitern in Großkonzernen vorbehalten. Die Höhe der gesetzlichen Abfindung gemäß § 1a KSchG (Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung) beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Vor Gericht bei Kündigungsschutzklagen spielt im Einzelfall auch das Verhandlungsgeschick eine Rolle. (tis)