Die Verlockung ist groß: Mit den Kollegen zur Mittagspause schnell über den Weihnachtsmarkt bummeln, eine Tasse Glühwein und eine Bratwurst genießen und danach fröhlich beschwingt zurück an den Arbeitsplatz. Klingt nach einer gelungenen Pause, oder? Doch bevor Sie das Weihnachtsmärchen ausleben, ein kurzer Blick auf die Regeln.
In vielen Unternehmen ist Alkohol durch eine Betriebsvereinbarung untersagt.
Alkohol und Arbeiten – geht das?
In vielen Unternehmen ist Alkohol durch eine Betriebsvereinbarung untersagt. Aber was passiert, wenn sich Mitarbeiter die Glühweinstimmung in der Mittagspause abseits des Firmengeländes gönnen? Immerhin zählt das zur Freizeit – oder doch nicht? Grundsätzlich gilt: Die Menge macht’s. Ein Becher Glühwein und ein freier Kopf könnten beim Schreibtisch-Job vielleicht noch durchgehen, aber für Berufe wie Maschinenführer, Ärzte oder LKW-Fahrer gelten strengere Regeln. Hier kommt die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) ins Spiel, die in § 15 besagt, dass sich Beschäftigte nicht in einen Zustand versetzen dürfen, der sie oder andere gefährdet. Niemand möchte schließlich, dass der Chirurg, der eben noch Glühwein geschlürft hat, am OP-Tisch steht.
Firmen mit einer Null-Promille-Politik bleiben bei dieser Frage ebenfalls streng: Auch wenn der Genuss in der Pause stattfand, gilt für alle sicherheitsrelevanten Bereiche – kein Alkohol. Und meistens ist hier auch für die Büro-Jobs Alkohol in den Pausen untersagt.
Für Auszubildende gelten in Bezug auf Alkohol am Arbeitsplatz besonders strikte Regeln.
Alkohol und Auszubildende: Strenge Regeln auch zur Weihnachtszeit
Für Auszubildende gelten in Bezug auf Alkohol am Arbeitsplatz besonders strikte Regeln. Also bitte nicht eben mal schnell den Azubi zu den Glühweintrinkenden Kollegen einladen: Komm, einer geht schon! Jugendliche unter 16 Jahren dürfen gemäß Jugendschutzgesetz grundsätzlich in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren, auch nicht in geselliger Runde bei einem weihnachtlichen Anlass. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden und der Schutz der jungen Mitarbeiter gewahrt bleibt.
Und was, wenn die Kantine zur Mittagspause Glühwein ausschenkt?
Glühwein statt Kaffee am Arbeitsplatz?
Und was, wenn die Kantine zur Mittagspause Glühwein ausschenkt? Oder wenn sich die Kollegen in der Büroküche ein Tässchen genehmigen, um das Nachmittagstief zu vertreiben? Hier entscheidet der Arbeitgeber. Er darf Alkohol am Arbeitsplatz untersagen – das gehört zu seiner Fürsorgepflicht, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Denn ein fröhlich beschwingter Mitarbeiter mag zwar die Stimmung heben, ist aber auch ein Risiko, wenn er beim Laufen eine Glastür übersieht oder die Treppe hinunterstolpert. Passiert ein Unfall und es stellt sich heraus, dass Alkohol im Spiel war, kann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen – besonders, wenn eine deutliche Alkoholisierung vorliegt. Es wird dann geprüft, ob der Unfall auch ohne Alkohol passiert wäre. Alkoholisiert weiterzuarbeiten, obwohl es verboten ist, kann ernsthafte Folgen haben, von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung bei Wiederholung.
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Weihnachtliche Kantine ohne Glühwein?
Keine Sorge, Weihnachtsstimmung kommt auch ohne Alkohol auf. Der Duft von Zimt, Kardamom und Nelken reicht schon aus, um unsere Sinne zu verwöhnen. Warum nicht einmal einen alkoholfreien Punsch probieren?
Hier ein heißer Tipp:
Johannisbeer-Punsch
- 500 ml Apfelsaft
- 400 ml Johannisbeersaft
- 2 unbehandelte Orangen
- 2 Mandarinen
- 1 Zimtstange
- 6 Gewürznelken
- 2 Kardamomkapseln
Für den Johannisbeer-Punsch eine Orange mit heißem Wasser abspülen und trockenreiben. 1 EL Orangenschale abreiben, den Saft von Orangen und Mandarinen auspressen. Apfelsaft und Johannisbeersaft in einen Topf geben, Orangen- und Mandarinensaft und die Gewürze dazugeben. Aufkochen, Hitze reduzieren und 10 Minuten zugedeckt köcheln lassen. Für alle, die es gerne süß mögen: Ein Löffel Honig macht’s perfekt!
Haben Sie noch weitere Rezepte oder Ideen für eine alkoholfreie Adventszeit im Büro? Dann schreiben Sie uns unter newsletter-redaktion@ifb.de.
Mit funkelnder Dekoration und einem leuchtenden Weihnachtsbaum steht der besinnlichen Vorweihnachtsstimmung am Arbeitsplatz nichts mehr im Weg!