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News BR gründen Fakten zum Betriebsratsamt – 10 Antworten auf 10 häufige Fragen

Fakten zum Betriebsratsamt – 10 Antworten auf 10 häufige Fragen

Betriebsrat – Das müssen Sie wissen

Wer auf die Idee kommt, einen Betriebsrat zu gründen, hat am Anfang viele Fragen und ist verständlicherweise unsicher. Was, wenn niemand mitzieht? Wie bekomme ich die Kollegen auf meine Seite? Bin ich überhaupt geeignet für den Betriebsratsposten? Was muss ich alles wissen? Hier ein erster Einblick, was auf Sie zukommt, wenn Sie einen Betriebsrat gründen wollen.

Stand:  27.8.2012
Lesezeit:  03:30 min
Betriebsrat Teil II

Hier finden Sie kurze Antworten auf Fragen, die häufig von angehenden Wahlvorständen und Betriebsräten gestellt werden. Ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Aspekten finden Sie in weiteren Artikeln rund um das Thema „Betriebsrat gründen“. Alle Antworten beziehen sich auf Unternehmen, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt.

1. Wie kann ich den Kollegen eine Wahl schmackhaft machen?

Durch einen Betriebsrat ergeben sich viele Vorteile für Arbeitnehmer, weil es jemanden gibt, der über ihre Rechte wacht. So muss der Betriebsrat z. B. bei jeder Kündigung gehört werden. Aber das ist nur ein Beispiel unter vielen Punkten, bei denen die Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats den Arbeitnehmern zugutekommt. Andere Vorteile ergeben sich bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -zeiten, bei der Einstellung und Versetzung, der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen und vieles mehr.

2. Was kann ein Betriebsrat für die Kollegen erreichen?

Ein Betriebsrat wird dann besonders wichtig, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich schlecht geht. Wenn der Arbeitgeber sparen muss, um die Kosten zu drücken, sind die Arbeitnehmer die ersten, die es trifft. Da der Betriebsrat darüber informiert werden muss, kann er häufig die Folgen für die Arbeitnehmer mildern, manchmal sogar verhindern. In jedem Fall sind die Beschäftigten besser informiert darüber, was in der Firma passiert. Auch bei Themen wie Arbeitszeit und Kündigungen kann der Betriebsrat durch seine Mitbestimmungsrechte häufig Verbesserungen durchsetzen.

3. Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl selbst ist unmittelbar und geheim. Die Mitglieder des Wahlvorstands sorgen dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Wichtig ist, dass der Wahlvorstand die Wahl immer persönlich beaufsichtigt. Darüber hinaus passen seine Mitglieder auf, dass die Wahl nicht behindert wird. Der Wahlvorstand muss auch kontrollieren, dass nur diejenigen Mitarbeiter wählen, die auf der Wählerliste stehen. Die Wähler bekommen die Wahlunterlagen vom Wahlvorstand ausgehändigt. Nachdem sie diese ausgefüllt haben, müssen sie die Stimmzettel in eine verschließbare Wahlurne werfen. Am Ende des Wahltags zählen die Mitglieder des Wahlvorstands die Stimmen öffentlich aus, stellen das Ergebnis fest und erstellen die Wahlniederschrift. Danach wird das endgültige Wahlergebnis bekannt gegeben.

4. Wer kann bei der Gründung eines Betriebsrats helfen?

Die Anbieter von Seminaren zur Fortbildung von Betriebsräten und die Vertreter der Gewerkschaften können bei der Gründung eines Betriebsrats helfen.

5. Welche Rolle spielen die Gewerkschaften und Weiterbildungsinstitute?

Beide sind daran interessiert, dass Betriebsräte gegründet werden und unterstützen Arbeitnehmer dabei. Während private Schulungsanbieter sich ganz auf die Vermittlung von Betriebsratswissen und auf weitere Service-Angebote spezialisiert haben, ist für Gewerkschaften der Fortbildungssektor nur eines von vielen Betätigungsfeldern. An vielen Stellen ist die Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Betriebsrat gefordert (vgl. § 2 Abs. 1 BetrVG). Die politische Bedeutung der Gewerkschaftsarbeit führt aber auch dazu, dass sich Betriebsratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit manchmal gegenseitig ausschließen (vgl. § 77 Abs. 3 BetrVG). Betriebsratsmitglieder, die zugleich Gewerkschaftsmitglieder sind, müssen daher darauf achten, diese beiden Funktionen korrekt zu trennen.

6. Welches Wissen brauche ich, um Betriebsrat zu sein?

Jeder, der Verantwortung übernehmen will und im Interesse seiner Kollegen handeln möchte, kann Betriebsrat werden. Auf BR-Mitglieder kommen viele Aufgabenzu, die zunächst einmal ein gewisses Organisationstalent verlangen. Etliche Fragestellungen haben zum Beispiel eine juristische Komponente, aber auch wirtschaftliches Wissen ist oft gefragt. Nicht zuletzt müssen Betriebsräte viele Gespräche führen und einen gemeinsamen Nenner für unterschiedlichste Leute und Interessen finden. All dies kann man jedoch lernen und so hat der Gesetzgeber in § 37 BetrVG vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle erforderlichen Fortbildungen gewähren und bezahlen muss. Das einzige, was Sie als Betriebsrat also selbst mitbringen müssen, ist eine gewisse Offenheit gegenüber den vielen Herausforderungen und die Bereitschaft, sich in neue Themen einzuarbeiten.

7. Gibt es Beispielfälle aus der Praxis für auftretende Probleme?

Im Internet gibt es viele Seiten mit Beispielen aus allen Bereichen rund um die Betriebsratsarbeit (zum Beispiel www.betriebsrat.de). Dort finden Sie eine Datenbank mit aktuellen Urteilen, Foren für Betriebsräte und zahlreiche relevante Artikel. Darüber hinaus finden sich auch viele Informationen auf den Seiten der Gewerkschaften.

8. Wer darf für die Wahl kandidieren?

Wählbar sind alle betriebsangehörigen, wahlberechtigten Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und wenigstens sechs Monate dem Betrieb angehören. Hierzu gehören z. B. auch Außendienstmitarbeiter, volljährige Auszubildende, Teilzeitkräfte, Minijobber oder Arbeitnehmer in Elternzeit. Nicht dazu gehören zum Beispiel der Arbeitgeber oder echte leitende Angestellte. Auch Leiharbeitnehmer können im Einsatzbetrieb nicht in den Betriebsrat gewählt werden.

9. Kann ich den Job „ehrenamtlich“ überhaupt schaffen?

Nach § 37 BetrVG handelt es bei der Betriebsratstätigkeit um ein Ehrenamt. Allerdings heißt das nicht, dass Betriebsratsarbeit auf Kosten der eigenen Freizeit geht. Vielmehr ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitglieder des Betriebsrats im erforderlichen Umfang unter Fortzahlung des Gehalts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien. Das geht sogar noch weiter. Findet ein Termin für den Betriebsrat betriebsbedingt außerhalb der Arbeitszeit statt, so bekommt das betreffende Betriebsratsmitglied hierfür einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Eigentlich ist also alles gut geregelt. Trotzdem wird es ab und zu Situationen geben, in denen man sich zwischen seinem Job und dem Betriebsratsmandat hin- und hergerissen fühlt.

10. Welche rechtliche Verantwortung übernehme ich mit der Kandidatur?

Die Kollegen, die Ihnen im Rahmen der Betriebsratwahl ihr Vertrauen und ihre Stimme gegeben haben, setzen damit bestimmte Erwartungen in „ihr“ Betriebsratsmitglied. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Schulungsanspruch dafür gesorgt, dass Betriebsratsmitglieder sich in Fortbildungsseminaren das nötige Handwerkszeug für ihre Aufgaben verschaffen können. Und ganz wichtig: Das Amt als Betriebsrat ist von Anfang bis Ende freiwillig. Es sollte zwar niemand leichtfertig das Handtuch werfen, aber Sie brauchen auch keine Angst zu haben, dass Sie für vier Jahre an ein Amt gekettet sind. Sie dürfen jederzeit Ihr Betriebsratsmandat ohne Angabe von Gründen niederlegen. Diese Entscheidung ist dann allerdings unwiderruflich.

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