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News Betriebsrat Nicht vergessen: Die Steuererklärung ist fällig

Nicht vergessen: Die Steuererklärung ist fällig

02. September ist Stichtag – Freiwillige haben noch länger Zeit

Die Top-Antwort auf die lästigste aller Pflichten dürfte nicht selten „Steuerklärung“ lauten. Jahr für Jahr ist sie fällig, viele warten bis auf den sprichwörtlich allerletzten Drücker. Und doch ist der folgende Bescheid meist mit einer frohen Kunde verbunden. 1.063 Euro haben Steuerzahler in Deutschland im Durchschnitt zu viel entrichtet – und entsprechend zurückbekommen. Doch aufgepasst: Am 02. September 2024 ist die Steuererklärung für das Jahr 2023 bereits fällig. Es sei denn, die Abgabe ist freiwillig. Eine Änderung soll es zukünftig bei den Steuerklassen geben.

Stand:  26.8.2024
Lesezeit:  02:15 min
Nicht vergessen: Die Steuererklärung ist fällig  | © AdobeStock | Pcess609

Eine Steuererklärung ist stet für das abgelaufene Kalenderjahr einzureichen. Wer die Steuerklärung nicht abgeben muss, dies aber freiwillig möchte, hat hierfür bis zu vier Jahre Zeit. 

Achtung, Stichtag naht!

Normalerweise muss jeder, der zu einer Abgabe verpflichtet ist, die Erklärung bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Frist verlängert und wird seither jährlich wieder um einen Monat verkürzt. Die Steuererklärung für 2023 ist entsprechend Ende August fällig. Da der 31. August heuer auf einen Samstag fällt, ist Montag, 02. September 2024 der Stichtag. Sollte ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe hinzugezogen werden, verlängert sich die Abgabefrist für 2023 bis zum 02. Juni 2025.

Vorsicht: Pflichtveranlagten droht ein sogenannter Verspätungszuschlag, falls die Frist versäumt wird. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspäteten Monat (maximal 25.000 Euro). Die Strafgebühr wird im Steuerbescheid automatisch zur Steuerschuld addiert oder von einer Erstattung abgezogen. 

Arbeitnehmer müssen nicht immer, manchmal doch

Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sobald die Einkünfte wie bei allen Steuerpflichtigen den Grundfreibetrag übersteigen. Dieser liegt für 2023 bei 10.908 Euro und steigt 2024 auf 11.604 Euro. Auch Rentner sind zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag beziehen – bei Ehepaaren sind das 21.816 Euro. Als ganz „normaler“ Arbeitnehmer ist die Abgabe der Steuererklärung weitestgehend freiwillig. In dem Fall der freiwilligen Abgabe muss lediglich die Festsetzungsfrist beachtet werden, das heißt, spätestens vier Jahre nach dem Ende des Steuerjahres muss die Erklärung beim Finanzamt eingereicht sein. Allerdings gibt es einige Aspekte, die aus der Freiwilligkeit eine Pflicht machen, zum Beispiel:

  • Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte (z.B. über Vermietung) liegen über 410 Euro.
  • Die steuerfreien Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz-, Eltern- oder auch Kurzarbeitergeld liegen über 410 Euro.  
  • Es bestehen mehrere Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgebern. 
  • Es gibt Kapitalerträge (z.B. Aktien oder Fonds), bei denen keine Abgeltungssteuer erhoben werden konnte. 
  • Als verheiratete oder geschiedene Eltern sollen Freibeträge für ein Kind übertragen werden. 
  • Man hat sonstige Bezüge wie Abfindungen erhalten – Corona- oder Inflationsprämien sind weder sonstige Bezüge noch außerordentliche Einkünfte, sondern steuerfrei und müssen nicht aufgeführt werden. 
  • Einer der berufstätigen Ehepartner hatte zeitweise oder das ganze Jahr die Steuerklasse 5 bzw. 6 oder beide Ehepartner haben die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor gewählt.

Im Zuge des zweiten Jahressteuergesetzes hat Finanzminister Christian Lindner zudem eine Reform der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Laut Gesetzesentwurf sollen ab 2030 die Steuerklassen drei und fünf gestrichen werden, sodass Paare automatisch die Steuerklassen vier mit dem sogenannten Faktorverfahren erhalten. Das Finanzamt errechnet dann die Einkommensverteilung des Paares, stellt Freibeträge fest und verteilt das auf beide Steuerpflichtigen. Unter dem Strich ändert sich die Steuerbelastung nicht, Nachzahlungen werden seltener, dafür haben Paare während des Jahrs unter Umständen weniger Geld zur Verfügung. Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden. 

Hilfe ist ganz nah

Alles rund um das Thema Steuern mag auf den ersten Blick kompliziert klingen. Heutzutage gibt es jedoch eine Vielzahl an (kostenpflichtigen) Steuersoftwareprogrammen, die nicht nur Tipps zum Steuersparen beinhalten, sondern auch Schritt für Schritt durch die entsprechenden Formulare führen. Ein Leuchtturm im steuerlichen Dickicht sozusagen. Wer allerdings keine digitale Affinität mitbringt, aber trotzdem mit seiner Erklärung nicht allein gelassen werden möchte, dem sei der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ans Herz gelegt. Das kostet zwar direkt oder in Form einer Mitgliedschaft Geld, spart aber einiges an Nerven – freiwillig oder nicht. (tis)

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