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Mobbing-Tagebuch als Erinnerungsstütze und Beweismittel

Beweisführung bei Mobbing

Im Fall von Mobbing am Arbeitsplatz ist eine Beweisführung genauso schwierig wie entscheidend. Um die Handlungen nachweisen zu können, bietet sich ein Mobbing-Tagebuch an. Dies sollte auch jeder Betriebsrat den potentiellen Mobbing-Opfern raten, wenn diese sie kontaktieren und um Hilfe bitten. Denn vor Gericht werden schlagkräftige Beweise gebraucht.

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Christian Schulz

Redakteur

Stand:  14.7.2014
Lesezeit:  02:45 min
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Beweisführung bei Mobbing | © Eugenio Marongiu - Fotolia.com

Psychische Erkrankungen machen mittlerweile 11 Prozent der Krankheitstage aus. Oftmals verursacht durch wachsenden Druck oder durch Mobbing von Vorgesetzten oder Kollegen.
Noch immer landen nur wenige Mobbing-Fälle vor Gericht. Doch Betroffene haben Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen und sollten diese auch nutzen.

Mobbing-Tagebuch führen als Beweis

Liegt ein Mobbing-Fall vor, so besteht die große Schwierigkeit darin, die von der Rechtsprechung geforderten Kriterien für tatsächliches Mobbing zu beweisen. Hat man schriftliche Unterlagen, welche die Vorwürfe belegen oder sogar Zeugen aus dem Kollegenkreis, so ist dies natürlich der Idealfall. Leider sieht es in der Regel anders aus, wodurch Mobbing nur in wenigen Fällen rechtlich nachweisbar ist.

Es ist daher dringend erforderlich, aus Gründen der Beweisführung ein sogenanntes „Mobbing-Tagebuch“ zu führen! In selbigem sollten alle Vorfälle bzw. allgemein das Verhalten des betrieblichen Umfeldes so gut wie möglich dokumentiert werden. Ein gut geführtes Mobbing-Tagebuch kann zum entscheidenden Vorteil in einem arbeitsrechtlichen Prozess führen. Außerdem reduziert es den Arbeitsaufwand des Anwaltes, der nun nicht mehr versuchen muss, Situationen zu rekonstruieren.

Mobbing ist per Definition nicht eine einzelne Handlung, sondern eine Vielzahl von Vorfällen. Niemand kann sich nach längerer Zeit noch an alle relevanten Einzelheiten erinnern. Es besteht also die Gefahr, dass sich die Erinnerung im Laufe der Zeit verfälscht. Besonders, da ja auch psychologische Elemente und Gefühle in dieser Situation eine erhebliche Rolle spielen.

Außerdem sind bei mobbingtypischen Handlungen oftmals nur Täter und Opfer zugegen. Häufig sind also detaillierte Aufzeichnungen das einzige Beweismittel. Wenn ein Tagebuch „schlüssig“ erscheint, wird es vor Gericht allerdings meistens auch als solches anerkannt.

Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass ein Mobbing-Tagebuch auch dem Betroffenen selbst hilft, den Überblick über seine Situation zu behalten und bei Gesprächen über das Mobbing richtig zu argumentieren. Dies hilft ihm, seine Reaktion auf das Mobbing zu reflektieren und darüber Möglichkeiten zu finden, mehr Selbstbewusstsein zu zeigen, Passivität zu überwinden und selbst wieder handlungsfähig zu werden. In manchen Fällen hat auch schon das bloße Führen eines Mobbing-Tagebuchs und damit verbundenes selbstbewussteres Auftreten dazu geführt, dass sich die Wahrnehmung der Kollegen geändert und so das Mobbing aufgehört hat.

Allein durch die Vorlage eines Mobbingtagebuchs kann in Gerichtsprozessen kein „Beweis des Mobbings“ geführt werden. Die Juristen sprechen im Zusammenhang mit der Beweisaufnahme hier von einem „Augenscheinsobjekt“ (§ 371 Zivilprozessordnung) oder bei Unterzeichnung durch den Tagebuchführenden von einer Privaturkunde (§ 416 Zivilprozessordnung). Die positive Auswirkung hat ein Mobbingtagebuch indirekt durch die richterliche Überzeugungsbildung. Im Rahmen einer Aussage des Betroffenen wirkt sich ein Tagebuch als sogenannte aussageerleichternde Unterlage aus.

Was sollte im Mobbing-Tagebuch festgehalten werden?

Grundsätzlich gehört in ein Mobbing-Tagebuch alles, was dem Betroffenen im Zusammenhang mit dem versuchten Mobbing auffällt. Also wann und wo sich der Vorfall ereignet hat, was genau passiert ist, wer genau etwas gesagt oder getan hat, ob es einen Anlass gab oder was der Handlung vorausging und wie der Betroffene reagiert hat. Sehr wichtig ist natürlich die Notiz, ob es eventuell Zeugen gab oder ihm jemand geholfen hat. Äußerst hilfreich ist, wenn Zeugen die einzelnen Vorfälle oder Folgen schriftlich bestätigen.

Möglichst beweiskräftig sollten in diesem Zusammenhang auch die von dem Betroffenen ergriffenen Maßnahmen und deren Resultat dokumentiert werden, zum Beispiel die (schriftliche) Beschwerde beim Arbeitgeber und/oder beim Betriebsrat und das Ergebnis bzw. die Konsequenz dieser Beschwerde. Die Wahrnehmung des Beschwerderechts (§ 84 Betriebsverfassungsgesetz) ist von großer Wichtigkeit für einen Prozess. Der Betriebsrat hat die Pflicht jede Beschwerde zu prüfen (§ 85 Betriebsverfassungsgesetz) und, soweit er sie für begründet hält, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.

Auch persönliche Empfindungen und gesundheitliche Reaktionen des Betroffenen vor und nach der jeweiligen Handlung sollten festgehalten werden. In diesem Zusammenhang sollten speziell Arztbesuche und Krankheitstage dokumentiert werden.

Wie sollte ein Mobbing-Tagebuch aussehen?

Für die äußere Form eines Mobbing-Tagebuchs gibt es keine festen Regeln oder Vorschriften. Allerdings ist es von Vorteil, wenn die Eindrücke des Betroffenen in gebundener Form festgehalten werden und nicht in einer losen Blattsammlung oder als Datei. Dies wirkt authentischer und beugt dem Vorwurf nachträglicher Manipulationen vor.

Ob für jeden Tag ein Eintrag gemacht werden soll, also auch an Tagen, an denen nichts mobbing-relevantes geschehen ist, wird von Experten unterschiedlich gesehen. Wichtig ist, Zeiten der Abwesenheit des Mobbingbetroffenen und des Mobbers und ihre Gründe ebenfalls zu notieren (z.B. Urlaub, Krankheit, Dienstreisen), damit Lücken im Mobbinggeschehen nachvollziehbar sind.

Aus Gründen der Glaubwürdigkeit sollten Einträge sachlich und in angemessener Sprache verfasst sein und jegliche Übertreibungen vermieden werden. Wenn es im Zusammenhang mit Mobbinghandlungen schriftliches Material wie E-Mails oder Briefe geben sollte, so sind diese unbedingt in den Einträgen zu vermerken und die Dokumente dem Mobbingtagebuch beizufügen.

Nützlich kann es sein, wenn der Betroffene sein Mobbing-Tagebuch in regelmäßigen Abständen auch anderen Personen zeigt und dies darin vermerkt, am besten mit Datum und Unterschrift. Dies gilt vor allem für Betriebsräte. Ein solches Vorgehen liefert den glaubwürdigen Nachweis, dass ein Mobbing-Tagebuch tatsächlich während der Mobbing-Vorfälle entstanden ist und nicht erst kurz vor einem anstehenden Prozess.

    Ein sorgfältig geführtes Mobbing-Tagebuch könnte sich beispielsweise tabellenartig in folgende Kategorien teilen:

    • Zeitpunkt des Eintrags
    • Zeit und Ort der Handlung
    • Art der Handlung
    • Beteiligte (Namen und Funktion)
    • Beschreibung der Ausgangssituation
    • Beschreibung des Verlaufs
    • Eigene Reaktion
    • Zeugen/ mögliche Beweise für den Vorfall
    • Persönliche Empfindungen/ persönliche Auswirkungen
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