Viele Arbeitgeber, die ungeliebte Betriebsräte loswerden wollen, bedienen sich gerne einer miesen Taktik. Aus dem Hintergrund schießen sie immer wieder kleine und größere Pfeile auf die Betriebsräte ab. Es ist häufig kein offener Kampf, sondern beschäftigt die Betriebsräte gleichzeitig an vielen Fronten. Das reicht von gezielten Fehlinformationen der Beschäftigten, um den Betriebsrat in ein schlechtes Licht zu rücken, über Abmahnungen, Nichtbezahlen von Weiterbildungen, scharfen Attacken wegen Nichtigkeiten bis hin zum Drohen mit fristloser Kündigung. Es geht dem Arbeitgeber um Angriffe auf die Persönlichkeit und um das Ausüben von enormem Druck. All das setzt die Betroffenen unter Stress. Sie sind nicht mehr in der Lage, ihrem Amt wirklich gerecht zu werden. Viele geben irgendwann auf.
Das darf nicht sein! Wissen tanken, Netzwerke bilden und Unterstützung suchen heißt die Devise.
1. Wappnet euch mit Wissen!
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Es gilt, sich frühzeitig mit dem Betriebsverfassungsgesetz vertraut zu machen. Außerdem sollte man auch an seiner Rhetorik arbeiten, um dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu begegnen. Denn gut geschult ist halb gewonnen.
2. Sucht euch Verbündete
Netzwerke finden sich innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Wenn der Arbeitgeber gezielt Falschinformationen streut, dann hilft nur: Gegensteuern! Geht raus zu den Kollegen und informiert sie – rechtzeitig und direkt. Denn wenn ihr schweigt, werden aus Gerüchten schnell falsche Wahrheiten.
Auch die Erfahrungen anderer Betriebsräte sind manchmal hilfreich. Egal ob auf Seminaren oder in Foren, der Austausch mit Gleichgesinnten bringt neue Ideen. Manchmal reicht es auch schon, einfach mal Dampf abzulassen.
3. Nutzt die Öffentlichkeit
Oft hilft es auch, das Verhalten des Arbeitgebers öffentlich zu machen. Das Team von „der betriebsrat" unterstützt Euch, Euren Fall bekannt zu machen – wenn gewünscht natürlich auch ohne Namensnennung. Denn Öffentlichkeit bietet neben der Möglichkeit, es „einfach mal rauszulassen" auch eine Plattform für Solidarität und Unterstützung.
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4. Nehmt Hilfe in Anspruch
Nicht erst wenn Abmahnungen und Kündigungen im Raum stehen ist es an der Zeit, sich professionelle Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu suchen.
Tipp:Dass der Arbeitgeber die Kosten für die Schulung eines Betriebsrats über die Strafvorschriften der §§ 119 und 120 BetrVG tragen muss, hat bereits 2008 das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (14 TaBV 44/07). Jedenfalls in Großunternehmen gehört die Kenntnis von Strafvorschriften der Betriebsverfassung zum Grundlagenwissen von Betriebsräten.