Laut dem BKK-Dachverband stieg der Krankenstand im Jahr 2022 um rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.an. Im Durchschnitt fehlten den Unternehmen rund 6 Prozent aller Beschäftigten. Das belastet Arbeitgeber und insbesondere Kollegen, die als Ersatz für die Krankgeschriebenen einspringen müssen.
Impfbereitschaft im Betrieb
Impfen lassen – ja oder nein? Diese Diskussion läuft in Dauerschleife! Fakt ist: Nach einer repräsentativen Umfrage zur Grippeimpfung im Auftrag von Sanofi ist die Grippe-Impfbereitschaft 2022 in der Bevölkerung erneut gestiegen – 56 % wollten sich in der Saison gegen Grippe impfen lassen.
Ein Impfangebot im Unternehmen ist da eine sehr komfortable Lösung für alle! Durch den Arbeitsschutzausschuss (ASA) kann – auch in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – im Rahmen der Gesundheitsprävention eine Initiative beim Arbeitgeber gestartet werden. Bietet der Arbeitgebers diese Maßnahme an, ist die Akzeptanz unter den Mitarbeitern oft groß, da sie sich den Besuch beim Arzt und persönliche Freizeit sparen.
Verpflichtet ist der Arbeitgeber aber nicht, die Grippeimpfung im Unternehmen anzubieten.
Wetterbedingt treten in der Regel die ersten Fälle von Influenza schon im Oktober auf.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Grippeimpfung?
Wetterbedingt treten in der Regel die ersten Fälle von Influenza schon im Oktober auf. Das qualifiziert den Herbst als optimale Zeit für die Durchführung einer Grippeschutz- bzw. Influenza-Impfung.
Möglich ist aber auch ein späterer Zeitpunkt, um sich impfen zu lassen. Wichtig ist nur, dass die Impfung rechtzeitig passiert, damit sie vor Ausbruch einer größeren Grippewelle die Arbeitnehmer vor der geballte Viren-Überraschung schützt. Gut ist, wenn der Arbeitgeber bereits im Vorfeld über die Grippeimpfung informiert und aufklärt und z.B. der Betriebsarzt für Fragen zur Verfügung steht.
Wie läuft die Impfung in der Regel ab?
Die Durchführung einer Grippe-Schutzimpfung übernimmt im Unternehmen in der Regel der Betriebsarzt. Dabei ist die Impfung für jeden Mitarbeiter freiwillig.
Vor der Umsetzung wird der Betriebsarzt die Impfwilligen nach ihrem aktuellen Gesundheitszustand befragen, um sicherzustellen, dass sie sich in einer geeigneten körperlichen Verfassung befinden. Bei bestimmten Allergien, wie beispielsweise gegen Hühnereiweiß, kann eine Impfung untersagt sein. Wenn alle Beteiligten die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, wird in der Regel ein Haftungsausschluss unterzeichnet. Der Arbeitgeber haftet nicht für mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden.
Starten Sie mit einer anonymen Abfrage unter den Mitarbeitern.
Tipps für die Umsetzung der Grippeschutz-Impfung im Betrieb
Starten Sie mit einer anonymen Abfrage unter den Mitarbeitern, wie viele sich an der Impfaktion beteiligen werden. – dabei den Datenschutz nicht vergessen! Die Beschaffung der Impfdosen erfolgt häufig in 10er-Packs, daher ist eine genaue Kalkulation von Vorteil. In vielen Unternehmen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, die sich in der Regel auf etwa 20-25 Euro pro Impfung belaufen. Die Barmer Ersatzkasse gibt an, dass der Betriebsarzt die Grippeimpfung auch über einen Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) abrechnen kann. Falls der Arbeitnehmer selbst für die Impfung zahlen muss, kann er das direkt beim Betriebsarzt erledigen und sich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten auch nachträglich – es empfiehlt sich, vorab bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.
Sobald die Anzahl der teilnehmenden Personen feststeht, ist am Tag der Impfung straffes Zeitmanagement gefragt. Für einen reibungslosen und entspannten Ablauf sind in der Regel 10 Minuten pro Person mehr als ausreichend. Erinnern Sie die impfbereiten Kollegen daran, ihren Impfausweis mitzubringen. Personen mit einem Bonusvertrag bei ihrer Krankenkasse können die Grippeimpfung in ihrem Bonusheft abstempeln lassen, was am Ende des Jahres zu finanziellen Vorteilen führt.
Wichtig: Die Grippeimpfung ist ein Angebot und für jeden freiwillig.
Was muss man beim Datenschutz beachten?
Wichtig: Die Grippeimpfung ist ein Angebot und für jeden freiwillig. Behandeln Sie deshalb die Teilnahme in Punkto Datenschutz sensibel. Die Teilnahme hat übrigens auch in der Personalakte nichts verloren. Stellen Sie sicher, dass die Namen der geimpften Kollegen nur dem Betriebsarzt bekannt sind. Auf der Rechnung an den Arbeitgeber steht allein die Anzahl der Personen und die Gesamtsumme. (sw)