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Ihr ifb-Team
Über das Thema Hitzefrei war in diesem Sommer viel zu lesen. Aber wie steht es eigentlich mit Kältefrei? Lesen Sie nach, wie es mit der Arbeit bei Minusgraden aussieht.
Redaktion
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„Kältefrei" sieht das Gesetz leider nicht vor, einfach nach Hause gehen dürfen Arbeitnehmer also nicht. Regelungen zu „Kälte" gibt es aber tatsächlich. Allerdings hängt es von der Art des Jobs und von dem Arbeitsort ab, wie die Lufttemperatur bei Frost & Schnee aussehen muss.
Was tun, wenn die Technik streikt oder die Heizung in Gebäuden ausfällt? Räume müssen nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR AR 3.5) zu der Art der Tätigkeit passen. Es gelten verschiedene Grenzwerte!
In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur in Abhängigkeit von der Arbeitsschwere und Körperhaltung mindestens den Werten in der folgenden Tabelle entsprechen. Wichtig: Diese Lufttemperatur ist während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten!
Leicht in diesem Sinne sind Hand/Armarbeiten bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen, verbunden mit gelegentlichem Gehen.
Mittel sind mittelschwere Hand-/Arm oder Beinarbeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen.
Schwer sind schwere Hand-/Arm oder Beinarbeiten im Gehen oder Stehen.
Werden diese Mindestwerte in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Zum Schutz gegen zu niedrige Temperaturen muss er
Für Arbeitnehmer, die im Freien tätig sind, gelten diese Regelungen nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Mitarbeiter ihre Gesundheit nicht gefährden. Hierzu kann im Einzelfall angemessene Schutzkleidung gehören.
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