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Wie Winston Churchill schon sagte, „Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.“ Viele Arbeitnehmer essen in einer Kantine. Doch was verspeisen wir da so in unseren Pausen? Und wie steht es um das Mitspracherecht, können Sie als Betriebsrat Vitamine und Co ins Arbeitsleben der Beschäftigten zaubern? Oder für die wöchentliche Currywurst sorgen? Erfahren Sie mehr zu Ihrem Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen „Sozialeinrichtungen” – der Kantine!
© AdobeStock | jure gasparic-EyeEm
Ein gutes und leckeres Essen ist das Fundament für Energie, Wohlbefinden und Motivation. Und diesen attraktiven Mix wünschen wir uns sicher alle – privat und im Arbeitsleben. Da wir rund ein Drittel unserer kompletten Lebenszeit am Arbeitsplatz verbringen, sind Essenspausen in der Kantine ein wichtiger Bestandteil unseres Arbeitslebens. Aber was verschwindet denn tagtäglich in unseren Mägen?
Frische Produkte aus der Region gewinnen wieder mehr an Bedeutung. In Punkto essen sind wir uns laut BMEL-Ernährungsreport 2020 einig – egal ob Mann oder Frau: 98 Prozent sind der Meinung, es soll gut schmecken und 90 Prozent wollen gesundes Essen! Nicht erstaunlich ist die Tatsache, dass das Alter bei der Gesundheitsfrage eine Rolle spielt. Je älter die Befragten waren, desto gesünder soll das Essen ausfallen. 33 Prozent der Befragten würden sich gerne kalorienarm ernähren.
Der Weg zur Gesundheit führt durch die Küche, nicht durch die Apotheke
Sebastian Kneipp
Wie Sebastian Kneipp so schön formulierte, „Der Weg zur Gesundheit führt durch die Küche, nicht durch die Apotheke“. Fast 30 Jahre hat die Currywurst Platz Eins auf der Rangliste des beliebtesten Kantinenessens verteidigt. Vor zwei Jahren wurde sie von ihrem Thron gestoßen – und zwar von Spagetti Bolognese! Panierter Seelachs, der Dauerbrenner Schnitzel und die Pizza gehören auch zu den Top 10. Betrachtet man aber die statistischen Zahlen und Wünsche der Befragten im Report, stellt sich die Frage: Gibt es inzwischen eine gesunde Nahrungsauswahl mit regionalen Produkten? Finden auch Vegetarier und Veganer etwas im täglichen Angebot? Was tun, wenn nicht?
Was viele nicht wissen, Sie als Betriebsrat haben ein Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen „Sozialeinrichtungen“. Das ist in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG festgelegt. Und dazu gehört auch die Kantine.
Wenn also eine Kantine vorhanden ist (ob oder ob nicht liegt leider nicht in der Hand des Betriebsrats), sind Sie als BR an einigen Entscheidungen beteiligt:
Das Mitbestimmungsrecht umfasst grundsätzlich auch, was aufgetischt wird. Vorsicht, das betrifft nicht den täglichen Speiseplan! Aber: Geht es um den Umfang des Warenangebots in der Kantine, ist der Betriebsrat mit an Bord. Er bestimmt bei der Anzahl der Gerichte mit - und damit auch, wie viele fleisch- oder fleischlose Gerichte angeboten werden, ebenso wir beim Angebot an Snacks und Getränken.
Unser Tipp: Achten Sie auf ein ausgewogenes Angebot nach Vorlieben der Geschlechter und des Altersdurchschnitts, je nach Anteil im Unternehmen (siehe Grafik).
Achten Sie auch auf gute Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter in Küche und Kantine, die durch Stoßzeiten unter hohem Zeitdruck arbeiten müssen. Denn als Betriebsrat können Sie viel bewirken und sorgen nicht nur für das Wohlbefinden im Unternehmen, sondern auch für die Gesundheit aller Kollegen.
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