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Krisenprävention im Unternehmen

Eine Aufgabe des Betriebsrats

Hat der Lockdown Sie im Gremium und Ihr Unternehmen völlig unvorbereitet getroffen? Das ging vielen so, denn einen echten Krisenplan hatten bisher nur wenige Firmen in der Tasche. Corona zwingt zum Umdenken – deshalb sollte sich der Betriebsrat dringend mit dem Thema Krisenprävention befassen und aktiv im Unternehmen vorantreiben.

Die Risiken waren bekannt und vor den Gefahren wurde seit vielen Jahren gewarnt. Dennoch hat uns Covid-19 auf dem falschen Fuß erwischt. Zu weit weg schien eine Pandemie, welche die gesamte Gesellschaft lahmlegen kann, als dass man dieses Risiko einkalkuliert hätte. Ein neuartiger Virus wurde eben eher als Stoff für einen Thriller gesehen und nicht als eine konkrete Bedrohung.

Nachher ist man immer schlauer und nun gilt es, Lehren aus den vergangenen Monaten zu ziehen. Großschadensereignisse wie Erdbeben, Seuchen und Überschwemmungen sind nicht so weit weg, wie wir geglaubt haben. Auch vom Menschen gemachte Bedrohungen wie Cyber-Angriffe stellen ernstzunehmende Gefahren dar, die Unternehmen im großen Maßstab lahmlegen können. Es ist nicht nur klug, sondern unabdingbar, sich als Unternehmen so gut es geht vorzubereiten.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Krisen- und Katastrophen-Prävention in einem Unternehmen sind an sich Aufgabe des Arbeitgebers, der auch damit seiner Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber nachkommt. Auf ein Mitbestimmungsrecht im strengen Sinne kann der Betriebsrat somit nicht pochen – dennoch ist seine Mitarbeit von besonderer Bedeutung.

Zum einen wird das Festlegen von Schutzmaßnahmen unweigerlich Bereiche betreffen, bei denen der Betriebsrat zu hören ist (Arbeitszeitregelungen, Quarantänemaßnahmen, Vereinbarungen über das mobile Arbeiten etc.). Zum anderen ist der Betriebsrat das zentrale Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Belegschaft. Niemand ist näher bei den Mitarbeitern. Wer könne besser dafür sorgen, dass ihre Anliegen in die Planungen einbezogen werden?

Darüber hinaus kann er Hürden und Möglichkeiten benennen, die der Geschäftsleitung vielleicht gar nicht bewusst sind:

  • Sind beispielsweise alle Sprachbarrieren bekannt, die Rettungsmaßnahmen behindern könnten?
  • Oder gibt es besondere familiäre Umstände oder gesundheitliche Einschränkungen, die bei der Arbeitseinteilig im Krisenfall zu berücksichtigen sind?

Aus Sicht des Arbeitgebers ist es also sinnvoll, den Betriebsrat von Anfang an in das Krisenmanagement einzubeziehen. Aus Sicht des Betriebsrates ist wichtig, aktiv die Mitarbeit im Krisenmanagement zu suchen und diese bedeutende Möglichkeit der Mitgestaltung zu nutzen.

Krisenmanagement schützt Menschenleben.

Rolle des Betriebsratsvorsitzenden

Dem Betriebsratsvorsitzenden kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Aufgabe zu. So wird er nicht nur zumeist vom Arbeitgeber als erster Ansprechpartner im Betriebsrat betrachtet, es kann auch durchaus vorkommen, dass der Arbeitgeber die Notwendigkeit eines Krisen- und Katastrophenmanagements selbst nach Corona nicht sieht.

Solange der Ausnahmezustand noch nicht eingetreten ist, liegt das Augenmerkt der Geschäftsleitung zumeist darauf, Arbeitsabläufe zu optimieren und Kosten zu senken.

Zudem sind viele Unternehmen in den letzten Jahren an Erfolge gewöhnt und das Denken in „Worst-Case-Szenarien“ gilt eher als Hemmschuh für Fortschritt und Weiterentwicklung denn als unerlässliches Modell für die Krisenprävention. Die zeitaufwändige Arbeit an der Etablierung eines vorbereiteten und durchdachten Krisenmanagements wird folglich allzu oft hintangestellt.

BRV als Motor in Sachen Krisenprävention

Damit ein solches Denken aufgebrochen werden kann, ist es durchaus sinnvoll, wenn der Betriebsratsvorsitzende im Sinne des Gesamtunternehmens zum Initiator und Motor in Sachen Krisenprävention wird, der die Festlegung von konkreten Maßnahmen schon dann anmahnt, wenn sich Engpässe noch nicht abzeichnen und folglich noch Zeit ist, mit kühlem Kopf das Notwendige für den Fall der Fälle zu bedenken.

Dabei bietet es sich an, Verbindlichkeit über eine Betriebsvereinbarung zu schaffen. Auch die Erstellung eines „Krisenhandbuches“ ist äußerst hilfreich. In diesem Ordner finden sich alle wichtigen Prozesse und Informationen für spezifische Krisensituationen: Rettungspläne, Verzeichnisse von medizinisch geschultem Personal im Unternehmen, Handhabungsskizzen für den Defibrillatoren etc. Wichtiger Inhalt sind auch Hinweise, wie mit Panik in der Belegschaft umzugehen ist, wirkungsvolle Maßnahmen bei längeren Stromausfällen oder eine Liste der Personen, die gastronomische Erfahrungen haben und in der Lage sind, schnell Kaffee in großen Mengen zu kochen.

Für die Erstellung solcher Verzeichnisse bedarf es einer Lenkungsgruppe, die das Unternehmen von möglichst vielen Seiten beleuchten kann. Der Arbeitgeber muss daher ebenso seinen festen Platz haben wie betriebsinterne Experten, aber natürlich auch der Betriebsratsvorsitzende, um im Vorfeld der Krise die Belange und Interesse der Mitarbeiterschaft zu vertreten und die Prävention aktiv mitzugestalten.

Eine zukunftsweisende Aufgabe für den BRV

Der Betriebsratsvorsitzende erschließt sich mit dem Krisenmanagement somit ein Handlungsfeld, das vielleicht noch nicht zu seinen Kernaufgaben gehört, aber in seiner Bedeutung dennoch schon jetzt nicht überschätzt werden kann. Es wehrt Schaden vom Betrieb ab und schützt Menschenleben. Der Betriebsratsvorsitzende als Krisenmanager ist ein zukunftsweisendes Konzept für die Betriebsratsarbeit, das neue Engagement- und Kompetenzbereiche erschließt und neue Formen der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eröffnet.

Dr. Lars Kaminski

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