Überblick verschaffen
Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften ist es zunächst wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen und ein Bild davon zu machen, in welchen Bereichen Du als JAV tätig werden kannst und solltest. Hierfür musst Du die Gegebenheiten in Deinem Betrieb und Deine Zielgruppe bestens kennen.
Tipp:
Die Aufgaben-Checkliste kann Dir den Einstieg in die konkreten Aufgaben erleichtern
Maßnahmen beantragen
Mit dem Antragsrecht ist das generelle Recht der JAV gemeint, Maßnahmen zu beantragen, die den Jugendlichen und Auszubildenden dienen (siehe § 70 Abs 1 Nr. 1, 1 a, 4 BetrVG). Wendet Euch bei jeder Idee direkt an Euren Ansprechpartner, den Betriebsrat.
Diese Maßnahmen kann die JAV beispielsweise beim Betriebsrat beantragen:
- Rund um die Berufsausbildung:
- Gestaltung des Ausbildungsplans
- Verbesserung der Ausbildungsmethoden
- Erstellung von Beurteilungsbögen
- Beschaffung zusätzlicher oder besonderer Ausbildungsmittel
- Angebot von Nachhilfe durch den Arbeitgeber
- Schaffung von Ausbildungsplätzen
- Maßnahmen, die für die Übernahme von Azubis förderlich sind (z.B. Vorschlag eines Arbeitsplatzes)
- Besondere Urlaubsregelungen für Jugendliche/Azubis
- Besondere Arbeitszeiten für Jugendliche/Azubis
- Besondere Sozialleistungen für Jugendliche, wie beispielsweise die Einrichtung eigener Aufenthaltsräume, einer Jugendbibliothek, einer betrieblichen Sportabteilung oder vergünstigtes Kantinenessen
Überwachung der Schutzrechte
Es ist eine Aufgabe der JAV, darauf zu achten, dass die zugunsten jugendlicher Arbeitnehmer oder Auszubildender geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beachtet werden (siehe § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Wichtige Vorschriften, auf deren Einhaltung die JAV achten muss, sind beispielsweise:
Offenes Ohr für Deine Zielgruppe
Zwischen den jugendlichen Arbeitnehmern, den Azubis und der JAV soll eine möglichst enge Kommunikation stattfinden. Deshalb ist die JAV berechtigt und verpflichtet, Fragen, Anregungen und Beschwerden von ihnen entgegenzunehmen (siehe § 70 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).
Integration
Die JAV beantragt konkrete Maßnahmen, die die Integration ausländischer Arbeitnehmer in den Betrieb unterstützen (siehe § 70 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG). Dies könnte z.B. ein konkreter Vorschlag für einen Deutschkurs sein.
Gleichstellung
Auch auf die Gleichstellung der Geschlechter sollte die JAV ein Auge werfen (z.B. geschlechtergerechte Einstellung neuer Azubis).