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Bei den Wenigsten reicht im Alter die gesetzliche Rente. Nun sollen mehr Menschen von einer Betriebsrente profitieren können. Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hat das Bundeskabinett am 18.9.2024 neue Rahmenbedingungen beschlossen, um zum Beispiel kleineren Betrieben das Aufstellen von Betriebsrenten zu erleichtern.
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Lücken bei der Vorsorge: Nur etwa die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat eine Betriebsrente in Aussicht. Vor allem Beschäftigte in kleineren Unternehmen sind wegen fehlender Tarifverträge betroffen. Außerdem fielen Geringverdiener meist raus, weil sie nicht von den Förderbeträgen profitieren konnten. Das soll nun anders werden.
Am 18.9.2024 hat das Bundeskabinett das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor.
Noch ist es lediglich ein Entwurf für das neue Gesetz; es muss noch vom Bundestag beschlossen werden.
Noch ist es lediglich ein Entwurf für das neue Gesetz; es muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Inhaltliche Änderungen sind also noch möglich. (cbo)
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