Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

News Rente Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung?

Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung?

Neues Betriebsrentenstärkungsgesetz soll betriebliche Altersvorsorge ankurbeln

Bei den Wenigsten reicht im Alter die gesetzliche Rente. Nun sollen mehr Menschen von einer Betriebsrente profitieren können. Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hat das Bundeskabinett am 18.9.2024 neue Rahmenbedingungen beschlossen, um zum Beispiel kleineren Betrieben das Aufstellen von Betriebsrenten zu erleichtern.

Stand:  24.9.2024
Lesezeit:  02:00 min
Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung? | © AdobeStock | studio v-zwoelf

Lücken bei der Vorsorge: Nur etwa die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat eine Betriebsrente in Aussicht. Vor allem Beschäftigte in kleineren Unternehmen sind wegen fehlender Tarifverträge betroffen. Außerdem fielen Geringverdiener meist raus, weil sie nicht von den Förderbeträgen profitieren konnten. Das soll nun anders werden. 

Die Regelungen im Überblick 

Am 18.9.2024 hat das Bundeskabinett das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor. 

  • Das sogenannte Sozialpartnermodell (Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Grundlage) soll weiter ausgebaut werden: Künftig soll diese Möglichkeit auch Beschäftigten von nicht tarifgebundenen Unternehmen eröffnet werden. Dies könnte vor allem kleinere Unternehmen betreffen. 
  • Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag soll auf 2.718 Euro monatlich angehoben werden, unabhängig von Voll- oder Teilzeit. Diese Grenze soll dynamisiert werden, damit Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
  • Die Auszahlung der Betriebsrente soll flexibler werden. Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
  • Um höhere Renditen (und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen), bekommen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage.

Noch ist es lediglich ein Entwurf für das neue Gesetz; es muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Wie geht es nun weiter?

Noch ist es lediglich ein Entwurf für das neue Gesetz; es muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Inhaltliche Änderungen sind also noch möglich. (cbo)

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Achtung, Arbeitszeugnis!

Haben Sie sich schon einmal bei einem Arbeitgeber beworben und sind trotz passender Qualifikation ab ...

Stark wie seine Natur: Das Rentensystem in Island

Island, das kleine Land vor Grönland, hat sich eindrucksvoll von den verheerenden Folgen der Finanzk ...

Pflicht des Arbeitgebers und Retter in der Not: Der betriebliche Ersthelfer

Stellen Sie sich vor: Ein Kollege verletzt sich ernsthaft bei der Arbeit oder bricht plötzlich zusam ...

Themen des Artikels