Lücken bei der Vorsorge: Nur etwa die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat eine Betriebsrente in Aussicht. Vor allem Beschäftigte in kleineren Unternehmen sind wegen fehlender Tarifverträge betroffen. Außerdem fielen Geringverdiener meist raus, weil sie nicht von den Förderbeträgen profitieren konnten. Das soll nun anders werden.
Die Regelungen im Überblick
Am 18.9.2024 hat das Bundeskabinett das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor.
- Das sogenannte Sozialpartnermodell (Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Grundlage) soll weiter ausgebaut werden: Künftig soll diese Möglichkeit auch Beschäftigten von nicht tarifgebundenen Unternehmen eröffnet werden. Dies könnte vor allem kleinere Unternehmen betreffen.
- Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag soll auf 2.718 Euro monatlich angehoben werden, unabhängig von Voll- oder Teilzeit. Diese Grenze soll dynamisiert werden, damit Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
- Die Auszahlung der Betriebsrente soll flexibler werden. Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
- Um höhere Renditen (und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen), bekommen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage.
Noch ist es lediglich ein Entwurf für das neue Gesetz; es muss noch vom Bundestag beschlossen werden.
Wie geht es nun weiter?
Noch ist es lediglich ein Entwurf für das neue Gesetz; es muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Inhaltliche Änderungen sind also noch möglich. (cbo)