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SBV

„Rentenberatung“ in der SBV-Sprechstunde?

So gehen Sie (rechts-)sicher ins Gespräch!

Das Thema Rente ist für viele Beschäftigte von zentraler Bedeutung – besonders für schwerbehinderte, gleichgestellte und gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Was ist in der SBV- Sprechstunde bei Fragen rund ums Thema Rente zu beachten? Schwerbehindertenvertreterin und Rentenberaterin Jessica Späth hat Tipps zum Thema. 

Jessica Späth

SBV und Rentenberaterin

Stand:  2.6.2025
Lesezeit:  01:45 min
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Rentenberatung SBV | © AdobeStock | contrastwerkstatt

Die Dos und Dont’s in Rentenfragen 

Do’s 

Informieren Sie über die Grundlagen der Rechtsansprüche für Schwerbehinderte Menschen.

  • Mit einem bestehenden GdB von mindestens 50, mindestens 35 Versicherungsjahren und dem Erreichen der Altersgrenze kann die Rente für Schwerbehinderte Menschen beantragt werden. 
    Wichtig: Bei einem früheren Rentenbeginn gibt`s (lebenslange) Abschläge, beim regulären Beginn erfolgt die Rentenzahlung abschlagsfrei
  • Tipp: Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht in der persönlichen, aktuellen Rentenauskunft unter „Rente für Schwerbehinderte Menschen“ 

Fordern Sie gemeinsam mit den Ratsuchenden eine aktuelle Rentenauskunft an 

  • Änderungen im Versicherungskonto werden jeweils zum 01.07. des Jahres durchgeführt. Eine Rentenauskunft kann auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter „Onlinedienste“ mit Vor- und Zunamen, sowie der Versicherungsnummer kostenlos angefordert werden. 

Setzen Sie wichtige Impulse und sprechen Sie mit der Personalabteilung 

  • Klären Sie gemeinsam, wann betroffene Kollegen aus dem Unternehmen ausscheiden. Wie ist die Nachfolgeregelung? Braucht es einen Wissenstransfer? Muss jemand angelernt werden? Kann die Stelle wieder mit einer schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Arbeitnehmer nachbesetzt werden?
  • Tipp: Informieren Sie sich in Ihrer zuständigen Personalabteilung über betriebliche Renten. Was wird hier angeboten, wer sind die Ansprechpartner? Wann und wie werden die Betriebsrenten ausbezahlt? Hat ein früherer gesetzlicher Rentenbezug Einfluss auf die betriebliche Rente? Auch hier können Sie dann in der SBV-Sprechstunde unterstützend tätig werden. 

Dont’s 

Machen Sie keine persönliche Einzelfallberatung!  

  • Die Klärungen des Versicherungsverlaufs mit Zeiten und Nachweisen gehören in die Hand von Experten wie der DRV, Versicherungsältesten oder Rentenberaterinnen. Wichtig: Individuelle Rechtsberatung ist keine Sache der SBV! 

Stellen Sie keine Rentenanträge! 

  • Der Rentenantrag umfasst viele Seiten, oft sind auch noch weitere Anlagen auszufüllen. Lassen Sie auch hier die Experten ran. Für ihre Kolleginnen und Kollegen geht es um den nächsten großen Abschnitt in ihrem Leben, da sollte alles richtig ausgefüllt sein! 

Geben Sie Orientierung, aber treffen Sie keine Entscheidungen! 

  • Mein persönlicher Tipp: Mir passiert es in der Beratung oft, dass mich die Kolleginnen und Kollegen fragen: “Mensch, was soll ich denn jetzt tun? Soll ich das machen oder nicht?“ Ich gebe an dieser Stelle keine konkrete Antwort. Die Entscheidung ist so persönlich und individuell, die muss jeder für sich selbst treffen. Ich rate dazu, mit der Familie oder engen Freunden zu reden und sich weitere Fachmeinungen von den oben genannten Stellen, aber auch von der Steuerberatung einzuholen. 

Fazit: Geben Sie als Schwerbehindertenvertretung Orientierung und unterstützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen. Detaillierte Einzelfallberatung gehört in die Hände von Experten wie der deutschen Rentenversicherung, Versicherungsältesten oder Rentenberatern. Mit dem Fokus auf allgemeine Informationen und dem Verweis auf Experten bleibt Ihre Beratung rechtssicher und effektiv. 

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