Zumindest Arbeitsministerin Andrea Nahles meint, mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einen historischen Schritt getan zu haben. „Wir haben zum ersten Mal in der Geschichte überhaupt eine gesetzliche Regelung, die ganz eindeutig die Rechte der Leiharbeitnehmer stärkt", sagte sie anlässlich der Einigung.
Eckpunkte der Neuregelung
Denn erst nach monatelangem Streit hatte sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit verständigt. Erreicht werden soll dies unter anderem durch eine gleiche Entlohnung, durch eine neue Höchstgrenze der Einsatzzeit und durch die Angleichung sonstiger Arbeitsbedingungen.
Änderungen bei Werkverträgen
Auch bei Werkverträgen soll es Änderungen geben, wie etwa ein neues Informationsrecht des Betriebsrats. Ein „echtes" Mitbestimmungsrecht ist hingegen nicht vorgesehen.
Was steht im Gesetzentwurf?
- Leiharbeiter sollen künftig nach neun Monaten im selben Betrieb das gleiche Geld erhalten wie die Stammbelegschaft. Die neue Höchstgrenze der Einsatzzeit im selben Betrieb soll 18 Monate betragen. Geplant ist zudem der Ausschluss des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher.
- Bei Werkverträgen soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber diese nicht zur Umgehung von Schutzgesetzen nutzen.
- Aber Achtung: Ausnahmen sind erlaubt!
Fazit: Die Praxis entscheidet ab 2017 ...
Die Gesetzesregelung wird jetzt im Bundestag verhandelt. Ziel ist es, dass die Regelungen zum 01.01.2017 wirksam werden.
Was die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes den Arbeitnehmern wirklich bringt, das wird aber erst die Praxis zeigen. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Betriebsräte sollten sich jedenfalls frühzeitig informieren, um alle neuen Rechte auch weitergeben bzw. wahrnehmen zu können.
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