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News Rente Teilrente 99,99 Prozent als „neue Frührente“: Lohnt sich das?

Teilrente 99,99 Prozent als „neue Frührente“: Lohnt sich das?

Was Betriebsräte und Arbeitnehmer zur neuen Teilrente wissen sollten

Die Rente: Vor allem wegen Rentenhöhe und Eintrittsalter immer wieder ein Thema. Nun macht mit der Teil- bzw. Flexirente und „unbegrenztem Zuverdienst“ ein neues Modell die Runde. Arbeitgeber sehen darin einen Weg, Fachkräfte zu halten. Was steckt hinter dem Modell? Und: Für wen lohnt sich das? Experten haben uns Antworten gegeben.

Stand:  9.10.2023
Lesezeit:  02:45 min
Teilrente und Flexirente | © AdobeStock | contrastwerkstatt

Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente seit dem 01.01.2023 lockt ältere Arbeitnehmer. Ohne weitere Abzüge unbegrenzt hinzuzuverdienen zu können, lohnt sich das? Im Zentrum steht der Gedanke weiterzuarbeiten, nicht das frühere Ausscheiden. Dies funktioniert mit der sogenannten Teilrente, die man sich anschauen muss. 

Was ist eine Teilrente?

Bei der Teilrente wird – im Unterschied zur Vollrente – die gesetzliche Altersrente nur teilweise in Anspruch genommen. Die Teilrente muss mindestens 10 % betragen. Sie darf sich neuerdings aber auch auf 99,99 % belaufen - was bei 2.000 € Monatsrente 20 Cent weniger als die Vollrente bedeutet. Die 0,01 % haben aber einen entscheidenden Effekt: Vollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld – Teilrentner schon.

Auf den ersten Blick klingt es sehr verlockend.

Wegfall der Zuverdienstgrenzen

Neu ist nun, dass seit dem 01.01.2023 die Hinzuverdienstgrenzen auch bei frühzeitigem Rentenbezug komplett weggefallen sind. Dieser Schritt soll einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten. Denn immer mehr Menschen wollen früher aufhören zu arbeiten – zum Teil auch, weil sie es gesundheitlich müssen. 
Ob und inwiefern der Wegfall der Zuverdienstgrenze nun einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten kann, das wird sich erst zeigen. Schon heute ist aber klar: Wer sich für das Modell interessiert, der sollte genau hinschauen.
Auf den ersten Blick klingt es nämlich sehr verlockend. Ich verfüge über zwei Einkommen: Die um wenige Cent reduzierte Rente und mein Arbeitsentgelt. 

Am Ende bleibt unterm Strich eine Rentenminderung.

Für wen ist das Modell attraktiv?

Beschäftigte des Jahrgangs 1960 können beispielsweise nächstes Jahr abschlagsfrei in Rente – wenn sie 45 qualifizierte Wartejahre aufweisen können oder als Schwerbehinderte Menschen anerkannt sind. Entscheiden sie sich, noch zwei Jahre bis zur Regelaltersrente weiterzuarbeiten, können sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt die Teilrente beziehen. Abschläge oder geringere Rentenansprüche entstehen nicht.
Wenn diese Personen zudem eine Betriebsrente beziehen können, dann wird aus dem Doppelverdiener- ein Dreifachverdiener-Modell. 

Ganz anders z.B. aber Arbeitnehmer des Jahrgang 1964. Wechseln sie mit 63 Jahren in die Teilrente müssen sie einen saftigen Rentenabschlag hinnehmen, z.B. fast 300 € monatlich bei einer Rente von 2.000 €. Und das ist noch nicht alles – diese Renteneinbuße kann auch niemals durch die Weiterarbeit bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres ausgeglichen werden. Am Ende bleibt unterm Strich eine Rentenminderung – anders ausgedrückt: Deutlich weniger Geld ab dem 67. Lebensjahr. 
Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht München, rät daher, genau hinzuschauen. „Das Modell kann sich im Einzelfall lohnen – oft aber auch nicht. Es sollte daher unbedingt gut durchdacht und vor allem vorher berechnet werden.“

Ich bin ein Fan der Teilrente.

Zwei Vorteile

Das sieht auch Marina Endrikat, Fachanwältin für Sozialrecht, so. Zwar sei sie ein Fan der Teilrente; aber immer dann, wenn die vorzeitige Rente mit Abschlägen verbunden sei, sollte man sich das Modell genau ausrechnen lassen, rät sie. 
Sie sieht besonders zwei Vorteile in der „neuen Flexirente“. Zum einen die Flexibilität – also die Möglichkeit, jederzeit davon zurücktreten zu können. 
Noch mehr ins Gewicht fällt ihrer Meinung nach aber der Aspekt des Anspruchs auf Krankengeldbezug. Bei einem „Doppelleben“ als Teilrentner und abhängig Beschäftigtem bleibt diese nämlich erhalten. Hierzu ein Beispiel: Geht ein Mensch mit 63 in die volle Altersrente, arbeitet aber trotzdem weiter, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltersatzleistung nach sechs Wochen mehr. Nutzt er das Modell „Teilrente 99,99 %“, dann hat er auch im Fall der Langzeiterkrankung nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld – zusätzlich zur Rente.

Unterm Strich: Genau hinschauen

Es gibt Personengruppen, in denen die „neue Frührente“ funktioniert – bei anderen aber eher nicht, so Stephan Rittweger. Es gilt immer, ganz genau hinzuschauen.“ (cbo)

Unser Tipp:

Mehr zum Thema erfahren Sie im neuen Online-Seminar Frührente plus Arbeit – für wen lohnt sich das Modell?

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