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Wer wagt, gewinnt: Dieses Motto gilt auch - oder gerade - für Unternehmen. Erfolg kann nur haben, wer Chancen wahrnimmt, sich Ziele setzt und Risiken eingeht. Das oberste Ziel ist dabei jedoch immer, die Existenz des Unternehmens zu sichern und die Risiken im Griff zu behalten. Dazu ist ein strukturiertes Risikomanagement sowie ein entsprechender Prozess von Nöten.
Martina Wendt
ifb-Bildungsreferentin
© AndreyPopov - iStock
Die Unternehmensführung muss die strategische Ausrichtung kontinuierlich überprüfen. Welche Risiken gehen wir ein? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein bestimmtes negatives Ereignis eintritt? Welche Maßnahmen können wir ergreifen, um ein Risiko abzuschwächen oder zu vermeiden? Gerade in Zeiten neuer unternehmerischer Herausforderungen gewinnt also das Thema Risikomanagement zunehmend an Bedeutung. Auch als Mitglied des Wirtschaftsausschusses sollten Sie deshalb wissen, was es damit auf sich hat. Und wie Ihre Rolle im Risikomanagementprozess aussehen kann.
Das Risikomanagement ist für börsennotierte Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben und Aufgabe der Unternehmensführung. Sie muss, so steht es im Aktiengesetz, „geeignete Maßnahmen […] treffen, insbesondere ein Überwachungssystem ein[…]richten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ (§ 91 Abs. 2 AktG). Dabei wird sie vom Aufsichtsrat überwacht (§ 111 AktG).
Der Aufsichtsrat kontrolliert insbesondere, ob die Entscheidungen der Geschäftsführung im Unternehmensinteresse sind.
Im Einzelnen prüft er, ob sie
Mithilfe eines Risikomanagementsystems und geeigneter Frühwarnindikatoren können sowohl die Unternehmensführung als auch der Aufsichtsrat diesen Aufgaben nachkommen und Unternehmensrisiken wirksam identifizieren, bewerten und steuern.
Was hat nun der Wirtschaftsausschuss mit dem Risikomanagementsystem zu tun? Auch für den Wirtschaftsausschuss sind die Chancen und Risiken des Unternehmens relevant. Denn diese wirken sich in der Regel sowohl auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als auch auf das Personal aus. In beiden Fällen muss die Unternehmensleitung Sie beratend hinzuziehen. Denn Ihre zentrale Aufgabe im Wirtschaftsausschuss ist es ja, sich mit dem Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten zu beraten und den Betriebsrat darüber zu unterrichten (§106 Abs.1 BetrVG). Darunter fallen neben der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens auch „sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer […] wesentlich berühren“ (§106 Abs.3 Ziffer 10). Damit sind alle Vorgänge im Unternehmen, die sich auf das Personal positiv oder negativ auswirken können, Beratungsgegenstand mit dem Wirtschaftsausschuss.
Woher bekommen Sie die nötigen Informationen? Einen ersten guten Überblick über das Risikomanagementsystem bietet Ihnen im Wirtschaftsausschuss der Lagebericht, in dem die Ziele und Methoden des Risikomanagements beschrieben sind. Wie im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, muss die Geschäftsführung dem Wirtschaftsausschuss den Jahresabschluss erläutern (§ 108 Abs.5 BetrVG). Nach herrschender Meinung muss auch der Lagebericht in diese Erläuterung miteinbezogen werden.
Um Informationen zur individuellen Risikobewertung und zur laufenden Überwachung im Frühwarnsystem zu erhalten, müssen Sie allerdings noch weitere Unterlagen von der Unternehmensführung einholen, wie z. B. den Risikobericht oder Unterlagen zur Risikoinventur.
Eine Beurteilung, ob das Risikomanagementsystem angemessen und wirksam ist, liefert auch der Wirtschaftsprüfer in seinem Prüfungsbericht. Er prüft u. a., ob die Beschreibung des Risikomanagementsystems noch auf aktuellem Stand ist und ob der Risikomanagementprozess im Unternehmen eingehalten wurden. Seine Ergebnisse enthalten Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem, auf die Sie sich im Wirtschaftsausschuss stützen können.
Wie sieht Ihre Beratungsfunktion im Wirtschaftsausschuss in Bezug auf das Risikomanagementsystem konkret aus? Welche Möglichkeiten haben Sie, sich aktiv einzubringen und Entscheidungen im Interesse der Arbeitnehmer zu beeinflussen?
Mit den genannten Maßnahmen beteiligen Sie sich im Wirtschaftsausschuss aktiv am Risikomanagementsystem im Unternehmen. So bekommen Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Chancen und Risiken Ihres Unternehmens. Und können Ihrer Verantwortung als Beratungs- und Informationsgremium für die Geschäftsleitung und den Betriebsrat optimal nachkommen.
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