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Eine Revolution in der industriellen Produktion ließ das Auto zu dem Massenphänomen werden, das es heute ist. 1913 führte Henry Ford die Fließband-Arbeit ein und änderte damit die Arbeitsmethode drastisch. Ganz so revolutionär wie damals wird es heute nicht mehr zugehen, aber schon über kleine Änderungen muss der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss unterrichten.
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Wenn Fabrikations- und Arbeitsmethoden geändert werden, soll in der Regel die Produktion erhöht oder den Erfordernissen angepasst werden. Wurde zunächst manuell produziert und anschließend auf Maschinen umgestellt hat das große Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. Da ist es sofort verständlich, dass der Wirtschaftsausschuss davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Aber sogar wenn Änderungen der Gleitzeit angedacht sind, ist der Unternehmer gesetzlich verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten. In Paragraph 106 des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 106 Abs. 3 BetrVG) wird der Anspruch auf Information über Fabrikations- und Arbeitsmethoden behandelt:
Beispiele:
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