News Wirtschaftsausschuss Anspruch auf Information auch ohne Revolution - § 106 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG

Anspruch auf Information auch ohne Revolution - § 106 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG

Fabrikations- und Arbeitsmethoden

Eine Revolution in der industriellen Produktion ließ das Auto zu dem Massenphänomen werden, das es heute ist. 1913 führte Henry Ford die Fließband-Arbeit ein und änderte damit die Arbeitsmethode drastisch. Ganz so revolutionär wie damals wird es heute nicht mehr zugehen, aber schon über kleine Änderungen muss der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss unterrichten.

Stand:  19.3.2012
Lesezeit:  02:15 min
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Wenn Fabrikations- und Arbeitsmethoden geändert werden, soll in der Regel die Produktion erhöht oder den Erfordernissen angepasst werden. Wurde zunächst manuell produziert und anschließend auf Maschinen umgestellt, hat das große Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. Da ist es sofort verständlich, dass der Wirtschaftsausschuss davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Aber sogar wenn Änderungen der Gleitzeit angedacht sind, ist der Unternehmer gesetzlich verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten. In Paragraph 106 des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 106 Abs. 3 BetrVG) wird der Anspruch auf Information über Fabrikations- und Arbeitsmethoden behandelt:

Punkt Nr. 5: Fabrikations- und Arbeitsmethoden

  • Der Wirtschaftsausschuss muss informiert werden, wenn sich die Fabrikationsmethoden in einem Betrieb ändern (§ 106 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG). Mit Fabrikationsmethoden ist die Art, mit der oder wo etwas fabriziert wird, gemeint (siehe Grafik). Gründe, diese zu ändern, sind häufig in der Rationalisierung der Produktion zu finden. Beispielsweise wird von Handfertigung auf Maschinenfertigung umgestellt. Oder Teile der Produktion werden externen Anbietern übertragen, das klassische Outsourcing. Aber auch der Einsatz neuer Technologien, wie z. B. die Anschaffung von Industrierobotern, fällt darunter.

Grafik: Fabrikationsmethoden:
 

Fabrikationsmethoden

Beispiele:

  • Ein Beispiel für eine Arbeitsmethode ist die Gruppenarbeit, also die Art wie gearbeitet oder etwas hergestellt wird. Wird diese verändert, ist das ein Anlass, den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten. Auch eine Änderung der Arbeitsstruktur, z. B. wenn ein Arbeitszeitkonto oder Schichtarbeit eingeführt werden, sind wichtige Informationen, auf die der Wirtschaftsausschuss Anspruch hat.
  • Eine so genannte Balanced Scorecard (ausgewogener Berichtsbogen) dient zum Beispiel dazu, die Aktivitäten eines Unternehmens zu messen, zu dokumentieren und zu steuern. Es handelt sich dabei um ein Führungsinstrument, um strategische Ziele messbar zu erreichen.

Grafik: Arbeitsmethoden:

 

Arbeitsmethoden

Punkt Nr. 5a: Fragen des betrieblichen Umweltschutzes

  • Für den Wirtschaftsausschuss ist es wichtig zu erfahren, in welche Umweltschutzvorhaben Geld fließt und in welcher Höhe. Denn das kann sich positiv oder negativ auf die Produktion, den Absatz, sprich auf die Arbeitsplätze auswirken. Auch Informationen über umweltgerechte Produktionsverfahren und Dienstleistungen sind aus diesem Grund für den Wirtschaftsausschuss von Bedeutung. In diesen Themenkomplex fallen auch das Umweltmanagement und die Einhaltung von Umweltvorschriften.

 

Zu diesen Themen muss der Wirtschaftsausschuss auf dem Laufenden gehalten werden hinsichtlich des betrieblichen Umweltschutzes:
 

Umweltthemen für den Wirtschaftsausschuss

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