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Ihr Rundblick zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement

Seit dem 1.5.2004 verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement( BEM). Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, soll damit geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können. Wie Sie als Betriebsrat daran beteiligt sind und welche Maßnahmen bei der Eingliederung helfen, erfahren Sie in unseren Fachbeiträgen direkt von unseren Experten!.

Aus unserem Lexikon

Krankenrückkehrgespräch 

Leitfaden zum Thema

BEM im Überblick für Beschäftigte und BR

BEM, soll erkrankten Mitarbeitern die Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglichen. Als BR oder SBV sind Sie am ...

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BEM: Wie funktioniert das betriebliche Eingliederungsmanagement?

Betriebliche Wiedereingliederung für Long-Covid-Betroffene

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